Jugend-Check

Erster Thüringer Jugend-Check veröffentlicht

Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) hat im Auftrag der Landesregierung den ersten Thüringer Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023, kurz Gemeindeneugliederungsgesetz. Der Jugend-Check ist auf der neuen Webseite der ProJCT öffentlich abrufbar.

19.07.2022

Der Gesetzesentwurf zum Gemeindeneugliederungsgesetz wurde vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) vorgelegt und hat am 28. Juni 2022 das Thüringer Kabinett passiert. Es dient der Umsetzung der freiwillig eingereichten Neugliederungsanträge der Gemeinden, die zur Steigerung der kommunalen Leistungs- und Verwaltungskraft führen sollen. Das Gesetz soll mit Zustimmung des Landtages am 01. Januar 2023 in Kraft treten. Die ProJCT konnte dabei eine Relevanz für junge Menschen feststellen, die in den betroffenen Gemeinden leben sowie für junge Menschen, die in den entsprechenden Gemeindeverwaltungen oder kommunalen Betrieben tätig sind oder ausgebildet werden. Die Ergebnisse des Jugend-Checks werden nun dem Thüringer Landtag im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur Verfügung gestellt.

Der Thüringer Jugendminister Helmut Holter zeigte sich erfreut über die Veröffentlichung des ersten Jugend-Checks:

„Als erstes Bundesland in Deutschland hat Thüringen einen Jugend-Check eingeführt. Das ist ein starkes Signal an die jungen Menschen in diesem Land, dass ihre Belange in der Gesetzgebung ernst genommen werden. Wir freuen uns daher sehr darüber, dass nun der erste Jugend-Check vorgelegt werden konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich mich beim TMIK und allen Ministerien in Thüringen für die bislang sehr gute interministerielle Zusammenarbeit im Hinblick auf den Jugend-Check bedanken. Die Landesregierung zeigt hier: Die Interessen junger Menschen zu berücksichtigen ist in Thüringen eine Gemeinschaftsaufgabe.“

Junge Menschen in der Gesetzgebung mitdenken

Ebenso freute sich Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, über die Veröffentlichung des ersten Jugend-Checks in Thüringen:

„Die Landesregierung in Thüringen geht in Sachen Gesetzesfolgenabschätzung für junge Menschen mit gutem Beispiel voran. Wir freuen uns, als Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und Projektträger der ProJCT einen Beitrag zu jugendgerechter Gesetzgebung in Thüringen leisten zu können.“

Die Umsetzung des Jugend-Checks wurde am 23. November 2021 im Thüringer Kabinett beschlossen. Mit der Prüfung der Gesetzesvorhaben wurde das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) beauftragt, das zu diesem Zweck die ProJCT eingerichtet hat. Der Jugend-Check wird seit 2022 durchgeführt. Gesetzesvorhaben der Thüringer Landesregierung werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) an die ProJCT weitergeleitet. Im ersten Schritt prüft die ProJCT, ob junge Menschen von dem Gesetz mittelbar oder direkt betroffen wären. Im Jahr 2022 wurden bislang vier Gesetze durch die ProJCT vorgeprüft. Wenn die ProJCT eine Betroffenheit junger Menschen durch das Gesetz feststellt, wird der Jugend-Check durchgeführt. Die Prüfung erfolgt dabei differenziert nach Gruppen junger Menschen und anhand eines festen Prüfrasters.

Weitere Informationen

Die Website der ProJCT ist seit 23. Juni 2022 online. Auf ihr werden alle Thüringer Jugend-Checks veröffentlicht. Sie bietet zudem zahlreiche Informationen zu Prüfung und Verfahren, zur Partizipativen Einbindung junger Menschen sowie zu Hintergrund und Entwicklung des Thüringer Jugend-Checks. Sie hält Informationen für junge Menschen in jugendgerechter Sprache bereit und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Jugend-Check Thüringen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen vom 28.06.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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