Europa

Erasmus+ und der Brexit – ein (vorläufiges) Update

Im Vorfeld der Antragsfrist am 5. Februar 2020 wird an die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) immer wieder die Frage herangetragen, ob das Vereinigte Königreich weiterhin am Programm Erasmus+ teilnimmt und Teilnehmer/-innen dorthin entsandt werden können. Allerdings ist die Frage noch nicht endgültig zu beantworten.

21.01.2020

Brexit – Stand der Dinge

Am 20. Dezember hat das britische Unterhaus für das Austritts-Abkommen zum Brexit gestimmt, am 8. Januar 2020 hat das britische Unterhaus dem Brexit-Gesetz, das für die Umsetzung des Austritts im Vereinigten Königreich notwendig ist, zugestimmt.

Bevor das Austrittsabkommen in Kraft treten kann, muss es von der EU und dem Vereinigten Königreich ratifiziert werden. Auf Seiten der EU muss der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung des Austrittsabkommens genehmigen, bevor es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt wird. Das Vereinigte Königreich muss das Abkommen im Einklang mit den eigenen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifizieren.

Übergangsregelungen bei EU-Austritt Ende Januar 2020

Sollten diese Rechtsakte erfolgt sein, tritt das Vereinigte Königreich bis zum 31. Januar 2020 aus der EU aus. Gleichzeitig beinhaltet das Austritts-Abkommen zahlreiche Übergangsregelungen. Eine diese Bestimmungen sieht vor, dass das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 an den europäischen Förderprogrammen teilnimmt, im Programm Erasmus+ also Programmland bliebe (Art 137f). Alle bewilligten Projekte im laufenden Programm Erasmus+ könnten dann ohne Einschränkungen mit den britischen Partnern umgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn ein Projekt 2020 bewilligt wurde, die Laufzeit des Projektes aber über den 31. Dezember 2020 hinausginge.

Die NA beim BIBB empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt, Entsendungen in das Vereinigte Königreich in den Erasmus+ Anträgen 2020 zu berücksichtigen. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sein, wären diese Entsendungen nicht förderfähig. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass bis zum Beginn der Projekte am 1. Juni 2020 eine Klärung hierüber erfolgt ist. Die NA beim BIBB kann zum jetzigen Zeitpunkt aber keine verbindliche Aussage treffen.

Nachfolgeprogramm von Erasmus+

Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 nicht mehr Mitglied der EU sein und damit nicht mehr am Nachfolgeprogramm von Erasmus+ teilnehmen. Während es derzeit um die Frage geht, wie lange das Vereinigte Königreich im Programm Erasmus+ bleibt, ist künftig zu klären, ob und wann es zum Nachfolgeprogramm hinzustoßen kann.

Artikel 16 des Entwurfs der Verordnung zum Nachfolgeprogramm von Erasmus+ eröffnet die Möglichkeit für Drittstaaten, am Programm teilzunehmen. Im Falle des Vereinigten Königreichs wäre hierfür eine spezifische Vereinbarung zu treffen. Verhandlungen über eine solche Vereinbarung werden erst beginnen, wenn die Verordnung zum neuen Programm verabschiedet ist. Das Vereinigte Königreich müsste seinerseits eine solche Vereinbarung anstreben und alle Bedingungen der EU erfüllen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht als gesichert betrachtet werden kann. Es ist allein schon aufgrund des Zeitplans wenig wahrscheinlich, dass eine solche Vereinbarung rechtzeitig in Kraft tritt, um einen übergangslose Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Nachfolgeprogramm von Erasmus+ zu ermöglichen.

Alternatives Förderprogramm für die berufliche Bildung

Zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Bildung hat das BMBF 2017 das Programm AusbildungWeltweit lanciert, das alle Länder adressiert, die nicht Programmländer des Programm Erasmus+ sind. Sobald das Vereinigte Königreich nicht mehr an Erasmus+ teilnimmt, wird es zu einem förderfähigen Zielland von AusbildungWeltweit. Mit der Aktualisierung der Förderrichtlinie im Januar 2020 können sich zudem auch berufsbildende Schulen an AusbildungWeltweit beteiligen. Dabei ist zu beachten, dass AusbildungWeltweit und Erasmus+ einerseits komplementär wirken, es jedoch Unterschiede in der Ausgestaltung der Förderung und den Anforderungen der Programme gibt. Wir empfehlen allen interessierten Einrichtungen, sich frühzeitig über AusbildungWeltweit zu informieren.

Quelle: Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung vom 16.01.2020

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