Recht
Drittes Fakultativprogramm über die Rechte des Kindes soll ratifiziert werden
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Deutschland soll das dritte Fakultativprogramm über die Rechte des Kindes vom 19. Dezember 2011 ratifizieren. Die Bundesregierung legte dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
24.10.2012
Mit dem dritten Fakultativprotokoll wird ein Individualbeschwerdeverfahren eingerichtet. So erhält der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes die Zuständigkeit, Klagen von Einzelpersonen oder Personengruppen entgegen zu nehmen, die ihre Rechte aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes durch einen Vertragsstaat verletzt sehen , und diese zu prüfen.
Die aufgrund dieser Prüfung ausgesprochene Empfehlung des Ausschusses ist für die Vertragsstaaten jedoch nicht bindend. Sie sind jedoch verpflichtet, die Empfehlung des Ausschusses „gebührend in Erwägung“ zu ziehen und diesem innerhalb von sechs Monaten eine schriftliche Antwort zu unterbreiten.
Der Gesetzentwurf steht im Internet zum <link http: dip.bundestag.de btd external-link-new-window external link in new>Download (PDF, 417 KB) bereit.
Quelle: Deutscher Bundestag vom 24.10.2012
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