Hilfen zur Erziehung
DLRG: Eltern unterschätzen die Gefahren von Gartenteichen
Mit dem schönen Wetter hat jetzt die Gartensaison begonnen. In vielen Gärten bildet ein Teich den Mittelpunkt der Anlage, in anderen lädt ein Swimmingpool zum Baden ein.
15.04.2011
Teiche und Pools können aber zur Kinderfalle werden. Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind allein im vergangenen Jahr zwölf Menschen in privaten Gartenteichen und Swimmingpools ertrunken, darunter waren sechs kleine Kinder im Alter bis zu drei Jahren.
Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern sind nach Ansicht der Lebensretter die häufigsten Ursachen für das Kinderertrinken in heimischer Umgebung. "Viele Erwachsene sehen einen kleinen Gartenteich mit 30 cm Wassertiefe nicht als gefährlich an. Selbst derart kleine Gewässer können aber zur tödlichen Bedrohung für die Kleinsten werden", sagt DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens. Er rät allen Eltern zu Vorsicht und Wachsamkeit. Da Wasser kleine Kinder magisch anzieht, empfehlen die Sicherheitsexperten der größten Wasserrettungsorganisation der Welt, ihre Sprösslinge beim Spielen im Garten nicht aus den Augen zu lassen. "Wachsamkeit ist in Gärten mit Teichen, Swimmingpools oder anderen Wasseranlagen die beste Unfallprophylaxe", so Dr. Wilkens. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Teiche und Bäche in der Nähe der heimischen Wohnung.
Eltern mit kleinen Kindern sollten deshalb bereits bei der Planung eines Gartenteiches geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Es empfiehlt sich, den Teich so einzuzäunen, dass er für die Kinder nicht mehr zugänglich ist.
Eine weitere Gefahrenquelle ist der Teich in Nachbars Garten. Tore und Übergänge zum Nachbargrundstück sollten deshalb so gesichert werden, dass sie von Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können. Die Eltern sollten frühzeitig ein Gespräch mit dem Nachbarn führen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Nicht selten ist die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Ursache für schwere auch tödliche Unfälle. Kleinkinder bedürfen einer ständigen Aufsicht, damit sie sich nicht Gefahren in ihrer Umgebung aussetzen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen und beherrschen können. Zur Abwehr dieser für Kleinkinder bestehenden Gefahren sind zu allererst die Eltern oder Aufsichtspflichtigen zuständig, weil ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung, die lückenlos erfolgen muss, gewährleistet ist.
Eltern können aber noch mehr tun: In speziellen Wassergewöhnungskursen der DLRG erlernen die Kleinsten in spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettende Verhaltensweisen im Wasser noch bevor sie richtig schwimmen können. Die DLRG bietet in vielen Städten und Gemeinden Schwimmkurse für Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern geleitet werden. In Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA führt die DLRG in Kindergärten zudem seit Jahren Informationsveranstaltungen für Kinder und Eltern durch, um kindgerecht auf spielerische Art und Weise frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären und richtiges Verhalten bei Unfällen zu üben.
Quelle: PM DLRG vom 14.04.2011
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