Diskussionsentwurf
DIJuF-Hinweise zur Modernisierung des Unterhaltsrechts

Das BMJ hat den Entwurf zur Modernisierung des Unterhaltsrechts in einen Diskussionsentwurf umgewandelt. Das DIJuF unterstützt den Regelungsansatz, sieht aber offene Fragen zur Unterhaltszahlung bei Mitbetreuung. Zudem verweist es auf weitere Vorschläge zur Praxis der Jugendämter.
05.03.2025
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Dezember 2024 unter Leitung des neuen Bundesjustizministers Volker Wissing den unter seinem Vorgänger ausgearbeiteten Referentenentwurf zur Modernisierung des Unterhaltsrechts zu einem „Diskussionsentwurf“ umgewidmet.
Das DIJuF hat hierzu Hinweise veröffentlicht. Diese fokussieren sich auf die einzelnen Regelungen zum Kindesunterhaltsrecht. Der dort gewählte Regelungsansatz wird grundsätzlich unterstützt. Noch keine angemessene Antwort gibt der Entwurf aus Sicht des Instituts in der Konstellation, in der der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seiner Mitbetreuung weniger als den Mindestunterhalt zahlt. Zudem wird auf weitere Regelungsvorschläge aus den Gremien des DIJuF hingewiesen, die die Praxis der Jugendämter (Beratung, Unterstützung und Beistandschaft) betreffen.
Weitere Informationen
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 29.01.2025
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