Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein fördern Projekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft
![Kinder rennen auf einer Wiese Kinder rennen auf einer Wiese](/fileadmin/_processed_/3/8/csm_Fotolia_56653760_Subscription_XXL_f299b0c808.jpg)
Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein rufen zu Bewerbungen für Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaktion "Schleswig-Holstein – Land für Kinder" auf. Dafür werden für 2017 Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt.
14.03.2017
Ziel der Gemeinschaftsaktion ist es, die Alltagssituation von Kindern zu verbessern und auf günstige Lebensverhältnisse und Umweltbedingungen für Kinder sowie eine kinderfreundliche Gesellschaft in Schleswig-Holstein hinzuwirken.
"Kinderrechte insgesamt und das Recht auf Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen im Besonderen sind nur so viel wert, wie sie auch gelebt werden. Die Gemeinschaftsaktion ‚Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ möchte mit ihren Förderungen den Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen und sie nachhaltig verankern. Schleswig-Holstein ist auch Dank der Gemeinschaftsaktion des Landes mit dem Deutschen Kinderhilfswerk Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation. Das soll und muss so bleiben", sagt Kristin Alheit, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Förderung beispielhafter Beteiligungsprojekte
Die Mittel des Landesfonds sollen vorrangig für die Förderung beispielhafter Projekte verwendet werden, bei denen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt und bei der Durchführung und Auswertung einbezogen werden. Da kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Dauer nur dann erfolgreich ist, wenn sie integrierter Bestandteil des Gemeindealltags wird, sollen sich aus den einzelnen Beteiligungsmodellen möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.
Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.
Mitwirkung in pädagogischen Feldern und Einrichtungen
Wichtige Erfahrungen im sozialen Gemeinwesen werden von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesstätte, in der Schule, in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in der außerschulischen Jugendbildung gesammelt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt daher Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Mädchen und Jungen, insbesondere durch Ausübung des Wahlrechts, fördern.
Recht auf angemessene Beteiligung
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Landesfonds "Schleswig-Holstein – Land für Kinder" Aktionen und Projekte, die das Bewusstsein für Kinderrechte vermitteln und deren Umsetzung unterstützen.
<link https: www.dkhw-foerderdatenbank.de laenderfonds schleswig-holstein-land-fuer-kinder.html external-link-new-window informationen auf den seiten des>Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien auf der Internetseite des Deutschen Kinderhilfswerkes
Quelle: Deutsches Kinderhilfwerk e.V.
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