Jugendmedienschutz
„Computerspiele müssen für Kinder und Jugendliche sicher sein“
Bundesministerin Lisa Paus dringt bei den Anbieter:innen von Computer- und Onlinespielen auf die Einhaltung des Jugendmedienschutzes. Bei ihrem Rundgang über die Gamescom 2022 in Köln, der weltweit größten Messe für Computer- und Videospiele, informierte sie sich über die neuesten Entwicklungen und sprach mit Vertreter:innen der Branche und von Verbänden.
29.08.2022
Anlässlich ihres Besuchs sagte Bundesministerin Lisa Paus:
„Computer- und Videospiele sind weltweit längst das erfolgreichste Unterhaltungsmedium und bereichern unsere Kultur ebenso wie unseren Alltag. Vor allem auf Kinder und Jugendliche üben Games eine ganz besondere Faszination aus. Allerdings lauern dort auch Risiken wie Cybermobbing oder Cybergrooming. Als Jugendministerin setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für einen wirksamen Jugendmedienschutz nachkommen. Unsere Kinder haben ein Recht auf Teilhabe in der digitalen Welt und müssen sie selbstständig nutzen und sicher spielen können.“
Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes, die am 1. Mai 2021 in Kraft getreten ist, gelten neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Relevante Internetdienste sind verpflichtet, wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen.
Die Regelungen zur Alterskennzeichnung von Computerspielen wurden modernisiert und bieten nun eine verlässliche Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst. Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote ebenfalls mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. In der Altersbewertung sind Interaktionsrisiken zu berücksichtigen, sofern sie wichtig für die Alterseignung des Mediums sind. So müssen beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung und damit Mobbing, Cybergrooming oder sexuelle Belästigung ermöglichen, bei der Alterseignung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2022
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