Förderinformationen
BW: Neues Förderprogramm für gesellschaftlichen Zusammenhalt
![Personen stehen in einem geschlossenen Kreis und fassen den jeweiligen Vorderpersonen mit den Händen die Schulternauf den Schultern Personen stehen in einem geschlossenen Kreis und fassen den jeweiligen Vorderpersonen mit den Händen die Schulternauf den Schultern](/fileadmin/_processed_/5/3/csm_k-4_dsc3373426_m-b-l050815_3_6f6c4fa0e3.jpg)
Das Land Baden-Württemberg schreibt in den beiden nächsten Jahren ein neues Förderprogramm aus, das sich speziell mit den Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts beschäftigt. Hierfür stehen vier Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte, die mit dialogorientierten und partizipativen Formaten arbeiten und forschen.
13.04.2018
Den Startschuss für das neue Förderprogramm gab Kunststaatssekretärin Petra Olschowski im Rahmen einer begleitenden Debatte im Landtag: „Kunst und Kultur sind vitale Bindekräfte unseres Gemeinwesens.“
In der begleitenden Debatte sagte Olschowski: „Kunst und Kultur haben die große Fähigkeit, Menschen zusammenzubringen und Gemeinsamkeit erleben zu lassen. Sie sind vitale Bindekräfte unseres Gemeinwesens. Wer einmal auf einer Bühne in die Rolle eines anderen geschlüpft ist, hat eine Erfahrung gemacht, die Fremdes und Eigenes in ein anderes Verhältnis bringt. Wer einmal im Chor gesungen hat, der kennt die geradezu körperliche Erfahrung, ganz bei sich, bei seiner Stimme, bleiben zu können und zu müssen – und doch über das Singen eine Gemeinschaft zu bilden, indem der eigene Körper, der eigene Atem mit dem des anderen in Einklang steht.“
Kunst eröffnet Spielräume
Kunst, so Olschowski, kenne den Umgang mit Vielfalt, biete Spielräume, um Neues, Innovatives auch im Umgang miteinander zu erproben. Sie habe das Potenzial, Menschen zusammenzubringen. Kunst- und Kulturräume seien der Ort, um existenzielle Fragen zu stellen und unsere Vorstellungen von einem gelingenden Gemeinwesen stetig neu zu verhandeln: Wer sind wir? Wie wollen wir in Zukunft leben? Welche Werte vermitteln wir unseren Kindern in einer pluralen Gesellschaft?
Bewerbungen um Projektmittel
„Mit dem Sonderprogramm möchten wir dazu beitragen, Antworten auf diese Fragen zu erhalten, um den Wandel der Gesellschaft mitzugestalten und Spaltungstendenzen mit den Mitteln von Kunst und Kultur entgegenzuwirken“, sagt Kunststaatssekretärin Petra Olschowski anlässlich des Beginns der Bewerbungsphase für die Projektmittel. „Bewerbungen können ab heute abgegeben werden.“
In den nächsten beiden Jahren werde es zum einen eine neue Förderlinie geben, die sich speziell mit den Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts beschäftigt und Projekte unterstützt, die diese Thematik behandeln.
Mit dem Sonderprogramm werden künstlerische und kulturelle Projekte gefördert, die mit dialogorientierten und partizipativen Formaten arbeiten und forschen. Die Projekte sollen neue Kooperationsformen, auch jenseits der etablierten Kulturräume erproben. Die Akteure der professionellen Kunst können dabei strategische Verbindungen und Allianzen mit den Bereichen Amateurkunst, der freien Szene, Hochschulen, Soziales, Bildung (u.a. Schulen), Religion, Sport, Wirtschaft oder Verwaltung eingehen.
Olschowski. „Wir haben eine reiche Kulturszene in Baden-Württemberg, sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Sehr viele Menschen in diesem Land nutzen und schätzen dieses breite Angebot. Die Kulturinstitutionen und die Künstlerinnen und Künstler selbst leisten heute schon einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt, indem sie Identitätsfragen aufwerfen, Heimat schaffen und Vielfalt ermöglichen, Traditionen weitertragen und Innovationen vorantreiben. Das gilt für die Subkultur ebenso wie für die großen Schauspiel- und Opernhäuser oder für die Amateurkunst, für die Metropolen genauso den ländlichen Raum.“
Weitere Informationen zur Ausschreibung
Antragsberechtigt sind professionelle Institutionen und Ensembles aus Kunst und Kultur, von Kunst- und Musikhochschulen und den drei Akademien des Landes.
Die Antragssumme beträgt mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro für eine Projektlaufzeit von bis zu 2 Jahren. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mindestens einen Anteil von 20 Prozent Eigen- oder Drittmittel bei der Antragsstellung vorweisen.
Die Projektförderung setzt die verbindliche Teilnahme an einer Arbeitskonferenz sowie einer Abschlusskonferenz voraus, um sich über inhaltliche und methodische Fragestellungen austauschen und um eine Dokumentation und Auswertung der Projekte vorzunehmen (Evaluation).
Weitere Informationen zur Aussschreibung sind auf den Seiten des Minsiterums für Ministerium für Wissenschaft, zu finden.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 11.04.2018
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