Recht

Bundesrat verlangt besseren Schutz gegen Spielsucht

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 eine Verordnung beraten, die Jugendliche vor exzessivem "Daddeln" an Spielautomaten schützen soll.

08.07.2013

Er dringt auf Verschärfungen, um den Jugendschutz effektiver zu gestalten und auch die Spielsucht von Erwachsenen besser zu bekämpfen. Die Bundesregierung kann die Verordnung nur in Kraft setzen, wenn sie die Änderungen des Bundesrates übernimmt.

Die vorgelegte Verordnung will Spielanreize und Verlustsummen begrenzen, das so genannte Punktespiel einschränken und insgesamt den reinen Unterhaltungscharakter der Spiele verstärken.

Technische Sicherungen an jedem Automaten sollen den Zugang für Kinder und Jugendliche verhindern. Spieler sollen nicht mehr so leicht dazu verführt werden, gleichzeitig an mehreren Automaten ihr Geld einzusetzen.

Bundesrat verlangt schärfere Schutzregeln

Der Bundesrat hat seine Zustimmung an fast 20 so genannte Maßgaben, also Änderungsauflagen geknüpft. Sie sollen die Verordnung noch effektiver gestalten. So möchte der Bundesrat die Maximalsumme an Verlusten bzw. Gewinnen drastischer reduzieren und die so genannte Automatiktaste gänzlich verbieten - sie bewirkt, dass im Geldspeicher aufgebuchte Restbeträge unbeeinflusst zum Einsatz kommen und sich damit die Verluste parallel an mehreren Automaten schnell und unkontrolliert vermehren.

Die Länder wollen auch verhindern, dass Spieler an zu vielen Automaten gleichzeitig spielen und so den Überblick über ihre Verluste verlieren. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren darf es pro Gaststätte nur noch maximal zwei Automaten geben. Die von der Bundesregierung bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen sollen gestrichen werden.

Inkrafttreten nur mit Änderungen möglich

Bei zustimmungsbedürftigen Verordnungen haben die Länder eine relativ starke Stellung: Beschließen sie Maßgaben, hat die Bundesregierung nur die Wahl, alle Auflagen eins zu eins umzusetzen oder ganz auf den Erlass der Verordnung zu verzichten. Sie kann sich nicht einzelne Änderungen aussuchen.

Ob die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrates umsetzt, entscheidet sich in den nächsten Wochen.

Quelle: Deutscher Bundesrat vom 05.07.2013

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