SGB VIII
Bundesrat: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kann noch beschlossen werden
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Der Bundesrat hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) am 22. September 2017 erneut von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren könnte allerdings noch zum Abschluss gebracht werden, betont die Länderkammer in ihrer Mitteilung. Im Mittelpunkt des zustimmungspflichtigen Gesetzes stehen ein besserer Kinderschutz und die Stärkung der Kinderrechte innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe.
22.09.2017
Der Bundesrat hat am 22. September 2017 abermals kurzfristig das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen von seiner Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz, das der Bundestag am 29. Juni 2017 verabschiedet hatte. Schon in der Sitzung am 7. Juli 2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben.
Keine Diskontinuität
Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der heutigen Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn der Diskontinuität zum Ende der 18. Legislaturperiode unterfallen nur solche Gesetze, die im Bundestag noch nicht abschließend behandelt wurden.
Zum Inhalt des geplanten Gesetzes
Der Bundestag will mit dem Gesetz Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt schützen und in ihren Rechten stärken. Er hatte dazu insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:
Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Ärzten
Jugendämter und Kinderärzte sollen künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner erhalten mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.
Wirksamere Heimaufsicht
Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen stehen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung. Sie haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe - auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.
Zusammenarbeit der Behörden
Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher.
Schutz in Flüchtlingsunterkünften
Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen; ebenso die Träger der Unterkünfte - vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.
Inklusion als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe
Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.
Quelle: Bundesrat vom 22.09.2017
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