Gender

Bündnis Istanbul-Konvention fordert Stärkung des Frauenschutzvertrags

Der Zusammenschluss von deutschen Frauenrechtsorganisationen zeigt sich besorgt über aktuelle Angriffe auf die Istanbul-Konvention, das bedeutendste Abkommen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in Europa. Das Bündnis fordert, den Schutz vor Gewalt in der deutschen Außenpolitik zu verankern.

27.08.2020

Von der Bundesregierung fordert das Bündnis, Gewaltschutz von Frauen und Mädchen zu einem Eckpfeiler deutscher Außenpolitik zu machen. Es erklärt sich solidarisch mit den Frauenbewegungen und fortschrittlichen Kräften in Polen, Ungarn und der Türkei, die das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein Leben ohne Gewalt verteidigen.

„Die Istanbul-Konvention war ein historischer Durchbruch für Frauen und Mädchen“, erklärt Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). „Wird die Konvention konsequent umgesetzt, rettet sie Leben. Staaten, die von dem Vertrag zurücktreten oder die Umsetzung blockieren, senden das Signal, Frauen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuerkennen.“

Gewaltschutz bleibt in Europa ein aktuelles Thema

Jede dritte Frau in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Deutschland versucht täglich ein (ehemaliger) Partner seine Frau umzubringen. Jeden zweiten bis dritten Tag geschieht ein solcher Frauenmord. 2019 gab es in der Türkei nach Angabe der Initiative „Wir werden Frauenmorde stoppen“ (Kadın Cinayetlerini Durduracağız) 474 Femizide. Gleichzeitig fordern prominente Vertreterinnen und Vertreter der Regierungspartei von dem Abkommen zurückzutreten. Auf EU-Ebene blockieren osteuropäische Staaten die Ratifizierung. Tschechien, die Slowakei, Bulgarien, Lettland und Litauen haben die Konvention zwar selbst unterzeichnet, aber noch nicht in nationales Recht überführt. In Ungarn hat das Parlament im Mai 2020 die Ratifizierung gestoppt. Zuletzt kündigte der polnische Justizminister im Juli 2020 an, einen Austritt zu befürworten.

Dabei berufen sich Gegnerinnen und Gegner des Abkommens immer wieder darauf, traditionelle Werte schützen zu wollen. Dies ist besorgniserregend. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Verbrechen. Sie muss gestoppt werden vorbehaltlos und ausnahmslos!“, sagt Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen. „Noch benutzen Politikerinnen und Politiker die Drohung vor allem, um bei frauenfeindlichen Wählerinnen- und Wählergruppen zu punkten. Der tatsächliche Austritt Polens oder der Türkei wären ein Dammbruch, den es unbedingt zu verhindern gilt.“

Schutz von Frauen und Mädchen fest in der deutschen Außenpolitik verankern

Das Bündnis begrüßt, dass sich Bundesfrauenministerin Franziska Giffey bereits in einem Brief an ihre polnische Amtskollegin gewendet und Gewaltschutz zur Priorität der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erklärt hat. Außenminister Heiko Maas sollte diesem Beispiel jetzt folgen und den Schutz von Frauen und Mädchen fest in der deutschen Außenpolitik verankern.

„Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu blockieren, verzögern oder rückgängig zu machen, muss Konsequenzen haben“, fordert Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF), für das Bündnis. „Ein Europa ohne Frauenrechte und effektiven Schutz von Frauen vor Gewalt ist im 21. Jahrhundert nicht mehr verhandelbar.“

Hintergrund

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht – leider immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Rechte von Migrantinnen und Migranten. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zusammenzuarbeiten (Artikel 62 Istanbul-Konvention).

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich mehr als 20 Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expertinnen und Experten mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung dieser verbindlichen Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Istanbul-Konvention zu stärken.

Quelle: Deutsche Juristinnenbund e.V. vom 10.08.2020

Redaktion: Miriam Gill

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