Online-Anträge

Bremen gelingt Durchbruch – Mit Once-Only zu Kinder- und Elterngeld

Formulare ausfüllen, Unterlagen besorgen, in die Post geben, hin und her rennen: Dieser Aufwand beim Kinder- und Elterngeldantrag gehört für bestimmte Bremer Elternpaare ab sofort der Vergangenheit an. Die Schlüssel aus der Freien Hansestadt sind der Onlinedienst ELFE, das Once-Only-Prinzip und eine ressortübergreifende Zusammenarbeit.

17.03.2022

Das Once-Only-Prinzip ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Once-Only heißt: Bürgerinnen und Bürger müssen der Verwaltung ihre Daten nur einmal mitteilen. Im Hintergrund tauschen Behörden, zuständige Stellen und Arbeitgeber diese dann automatisiert und digital aus.

Erstmalig stellte ein werdendes Elternpaar aus der Bremer Verwaltung mithilfe des Onlinedienstes ELFE (Einfach Leistungen für Eltern – Kombinierte Familienleistungen) einen Elterngeldantrag. Nach der Antragstellung wurde dieser automatisch bearbeitet. Die Anbindung aller benötigten Schnittstellen verlief erfolgreich. Der erste Durchlauf innerhalb der Bremer Verwaltung hat nun gezeigt: Die Bremer Idee und das Once-Only-Prinzip funktionieren.

Staatsrat Dr. Martin Hagen, Initiator des Onlinedienstes ELFE, der das Once-Only-Prinzip von Anfang an unterstützt und fördert, unterstreicht den Mehrwert: "Bei uns sollen nicht die Bürgerinnen und Bürger laufen, sondern die Daten. Wir haben nun mit ELFE bewiesen, dass das Once-Only-Prinzip funktioniert. Mit ELFE gelingt Bremen der Durchbruch bei der Verknüpfung von Online-Anträgen mit automatisierten Datenaustauschen zwischen Arbeitgebern und Behörden nach dem Once-Only-Prinzip. Der Bremer Erfolg von ELFE wurde nur dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg möglich. Unsere unterschiedlichen Perspektiven aus den Bereichen Inneres, Soziales und Finanzen fließen im Onlinedienst zusammen."

Jan Fries, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport betont: "Mit dem neuen Verfahren entlasten wir Eltern in der sensiblen Phase direkt nach der Geburt eines Kindes und bauen Zugangshürden ab. ELFE bündelt die Anträge, so dass die werdenden Eltern in Bremen weniger Zeit auf Ämtern verbringen müssen, sie haben sowieso schon viel um die Ohren. Das Once-Only-Prinzip wollen wir auch auf weitere Leistungen übertragen – beispielsweise auf die von der Ampel auf Bundesebene geplante Kindergrundsicherung."

Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres ergänzt: "Wir ziehen in Bremen an einem Strang: Im Fokus stehen für uns die Bürgerinnen und Bürger, die durch einfache Online-Anträge entlastet werden. Mit der Integration der Geburtenanmeldung können Eltern über ELFE direkt auch den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen. Dieser Online-Antrag steht aktuell erst noch einer eingeschränkten Personengruppe zur Verfügung. Der Kreis der möglichen Nutzenden wird jedoch sukzessive erweitert."

Automatisierter Datenabruf durch ELFE mit Once-Only

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Einkommensnachweise bisher in Papierform bei der Elterngeldstelle einreichen und dafür selbst tätig werden. Nach dem erfolgreichen "Kick-off" mit dem ersten Elternpaar geht das in Bremen dank eines automatisierten digitalen Datenabrufs nach dem Once-Only-Prinzip jetzt für einige Eltern papierlos. Gleichzeitig ermöglicht der digitale Kombiantrag auch die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Kindergeld ist eine Leistung des Bundesministeriums für Finanzen und wurde durch die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesfinanzministerium, dem Bundeszentralamt für Steuern, der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen in den Onlinedienst mit aufgenommen.

Damit ist der Grundstein dafür gelegt, dass bald alle Bremerinnen und Bremer über das Serviceportal Bremen Kindergeld und Elterngeld einfach und digital beantragen können.

Der Kombiantrag steht zunächst Mitarbeitenden der Bremer Verwaltung und der Bremer Sparkassen AG sowie ihrer Töchterunternehmen zur Verfügung. Grund dafür ist die Notwendigkeit einer Schnittstelle zum Datentransfer beim Arbeitgeber, die bisher nur die Performa Nord GmbH, ein Eigenbetrieb der Stadt Bremen und Gehaltsabrechnungsdienstleister, sowie die Sparkassen Informatik eingerichtet haben.

Ab dem 1. Juli 2022 wird diese Schnittstelle für alle Arbeitgeber verpflichtend und der Kombiantrag für viele Bremer Eltern nutzbar. Darüber hinaus hat Bremen das Ziel, im Laufe des Jahres ELFE werdenden Eltern auch in anderen Bundesländern zur Verfügung zu stellen.

Wie lief die Online-Antragstellung für Eltern- und Kindergeld ab?

Die Eltern gaben Namen, Anschrift und Geburtsdatum in ELFE ein, füllten den Elterngeldantrag aus und stimmten dem digitalen Gehaltsabruf und damit dem Datenaustausch zwischen der Datenschnittstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) und ihrem Arbeitgeber zu. Danach gab es für sie nichts mehr zu tun. Und auch für Elterngeldstelle und Arbeitgeber war der Aufwand deutlich geringer als im Papierverfahren. Was passierte also im Hintergrund?

Datenaustausch im Hintergrund

  • Die DSRV erhielt die Daten der Eltern durch ELFE und stellte eine Gehaltsabfrage an die Performa Nord GmbH.
  • Die Lohnbuchungssoftware der Performa Nord GmbH verarbeitete die Abfrage automatisch und übermittelte die angeforderten Gehaltsdaten an die DSRV.
  • Die Datenstelle der RV leitete die Gehaltsdaten an ELFE weiter.
  • ELFE wiederum übermittelte den gestellten Elterngeldantrag samt der Gehaltsdaten an das Fachverfahren der Bremer Elterngeldstelle.
  • Die Elterngeldstelle kann den Antrag nun bearbeiten und einen Bescheid an die Eltern senden und das Elterngeld an sie auszahlen.
  • Automatisch läuft auch der Datenaustausch mit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen. Mit dem ELFE-Kombiantrag erhält diese die notwendigen Informationen und stellt Kindergeldbescheid und -auszahlung den Eltern zu.

Das Themenfeld Familie & Kind

Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) geleitet wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.

Auf Bundesebene wird das Themenfeld Familie & Kind fachlich federführend durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet. Übergreifend liegt die Zuständigkeit für das Programmmanagement aller Themenfelder beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre "Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen" (§ 1 Absatz 1 und 2 Onlinezugangsgesetz (OZG)). Deutschlandweit sind das 575 zu digitalisierende Leistungen.

Weiterführende Links

Quelle: Der Senator für Finanzen | Der Senator für Inneres | Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 14.03.2022

Redaktion: Kerstin Boller

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