Kinder- und Jugendschutz

Berliner Senatsbildungsverwaltung geht gegen Verteilung von Schulhof-CDs der NPD vor

Trotz des Werbeverbots von Parteien an Schulen hat der Berliner Landesverband der NPD in dieser Woche angekündigt, eine „Schulhof-CD“ an alle Berliner Schulen verteilen zu wollen. Anlässlich dieser verbotswidrigen Verteilung hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung alle Schulleitungen darauf hingewiesen, entsprechende Schritte im Sinne des Schulgesetzes einzuleiten.

16.09.2011

Dieses besagt, dass jegliche politische Werbung auf dem Schulgelände verboten ist. Durch die Schulleitung kann ein Verweis vom Schulgelände erteilt oder auch die Polizei hinzugezogen werden.

Nicht zum ersten Mal verteilt die NPD ihre sogenannten „Schulhof-CDs“. In vorangegangenen Fällen sind zumindest Teile der CDs seitens der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen worden. Eine Überprüfung der jetzigen Materialien hat noch nicht abschließend stattgefunden.

„Aus gutem Grund gibt es das Parteienwerbeverbot auf Schulhöfen. Damit ist die Schule gleichwohl kein politikfreier Raum. Vielmehr ist es unser Ziel, politisches Interesse und Denken zu wecken, Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, eine differenzierte politische Haltung selbständig zu entwickeln. Die Schulhof-CD der NPD trägt sicher nicht dazu bei“, so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Back to Top