Kinderschutz

Berliner Kinderschutzbund: Jedes dritte Kind glaubt, Eltern dürfen ihre Kinder schlagen

Anlässlich des 20. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20.11.2009 hat der Berliner Kinderschutzbund eine Umfrage zum Thema „Kinderrechte“ durchgeführt. Teilgenommen haben 246 Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. „Die Ergebnisse der Umfrage sind erschreckend“, sagte Sabine Walther, Geschäftsführerin des Berliner Kinderschutzbundes.

20.11.2009

Fast 30 Prozent der befragten Kinder sind überzeugt, dass ihre Eltern sie schlagen dürfen. Knapp 30 Prozent der befragten Mädchen und über 20 Prozent der Jungen wissen nicht, dass die Kinderrechte für alle Kinder gelten. 25 Prozent der Kinder glauben, dass sie ihre Meinung gegenüber Erwachsenen nicht sagen dürfen. 18 Prozent der Jungen sowie 14 Prozent der Mädchen wissen nicht, dass sie ein Recht haben, zu spielen.

„20 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention und 17 Jahre nach ihrem Inkrafttreten in Deutschland ist das ein Armutszeugnis. Daher fordert der Berliner Kinderschutzbund die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sowie in die Berliner Landesverfassung“, kommentiert Sabine Walther das Umfrageergebnis.

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Deutschland unterzeichnete das Papier 1992 unter Vorbehalt. Seitdem kämpft der Deutsche Kinderschutzbund für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Festgeschrieben werden soll dort: (1) der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen; (2) das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit; (3) das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung; (4) das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard; (5) das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad; (6) die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Berlin e.V. vom 17.11.2009

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