Angebote für Familien

Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Familienfördergesetz

Berlin führt als erstes Bundesland ein Gesetz zur Stärkung von Familien ein. Familien in belasteten Situationen sollen damit besser erreicht und unterstützt werden. Das nun verabschiedete Familienfördergesetz schafft einheitliche qualitative und quantitative Standards für die Angebote der Familienförderung in der ganzen Stadt.

25.08.2021

Das neue Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz) soll laut Senat den Umfang, die Qualität und die Finanzierung der Angebote der Familienförderung sichern.

Mehr Hilfe und Angebote für Familien

Viele Familien befinden sich in zunehmend schwierigeren Lebenssituationen und benötigen Angebote zur Beratung und Entlastung. Das neue Familienfördergesetz setzt genau dort an und stärkt Familienzentren sowie andere niedrigschwellige Angebote im häuslichen Umfeld und im öffentlichen Raum in allen Berliner Bezirken. Dies beinhaltet auch Angebote für Familienerholung und Austausch mit anderen Familien, sowie Beratung und Unterstützung bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten oder Entlastung für Alleinerziehende. Die neuen Familienservicebüros helfen beim Umgang mit Behörden sowie der Beantragung von Leistungen. Gesteuert werden alle Angebote anhand von Familienförderplänen auf Bezirks- und Landesebene. Der Berliner Beirat für Familienfragen erhält außerdem eine gesetzliche Verankerung.

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Redaktion: Alena Franken

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