Familienpolitik

Berlin will Alleinerziehende besser unterstützen

Der Berliner Senat hat in der Sitzung vom 3. Mai auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, und der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, ein Konzept zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden verabschiedet.

11.05.2016

Kinder wachsen immer häufiger in Ein-Eltern-Familien auf. Bundesweit trifft das auf jede fünfte Familie zu, in Berlin fast auf jede dritte. In keinem anderen Bundesland ist dieser Anteil größer.

Unterstützung für Ein-Eltern-Familien

Senatorin Scheeres sagt: "Wir wollen der besonderen Belastungssituation von Ein-Eltern-Familien stärker Rechnung tragen. Alleinerziehende sollen ein selbstbestimmtes und von eigener Erwerbsarbeit getragenes Leben führen können."
"Berlin ist die Hauptstadt der Alleinerziehenden. Sie machen inzwischen 30 Prozent der Familien aus und sind zu 90 Prozent Frauen", ergänzt Senatorin Kolat. "Sie müssen den Alltag meist ohne Unterstützung eines Partners alleine meistern. Hinzu kommen ein erhöhtes Armutsrisiko von 40 Prozent und eine steuerliche Benachteiligung.

Um das Armutsrisiko zu vermeiden, muss der Staat Alleinerziehende besser unterstützen. Zum Beispiel mit gezielten Coachingangeboten wollen wir vielen Alleinerziehenden eine gute Erwerbsarbeit ermöglichen, damit sie mit ihren Kindern ein besseres Leben führen können."

Dimensionen Geld, Infrastruktur und Zeit

Alleinerziehende stehen vor besonderen finanziellen, infrastrukturellen und zeitlichen Herausforderungen. Der Senat hat daher in seinem Konzept die Bestandsaufnahme und die Beschreibung der Maßnahmen an den drei Dimensionen Geld, Infrastruktur und Zeit ausgerichtet.

Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz

"Berlin setzt sich im Bundesrat für dringend erforderliche Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes sowie der Anrechnungsmodalitäten von Unterhaltsleistungen und Kindergeld im SGB II ein", kündigt Senatorin Scheeres an. Eine verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zum 14. Lebensjahr des Kindes stellt aus Sicht des Senats einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts dar. Bislang gilt die Bezugsdauer bis zum 12. Lebensjahr.

Steuerliche Entlastung

Diese Bundesratsinitiative enthält auch Prüfaufträge an die Bundesregierung, die auf eine steuerliche Entlastung besonders gering verdienender Alleinerziehender sowie auf eine monatliche Direktzahlung von 50 Euro an alle Alleinerziehenden abzielen. Nach Auffassung des Senats sollte diese Zahlung für jedes weitere Kind um sechs Euro steigen. Mit dieser Direktzahlung sollen Alleinerziehende besser gestellt werden, die nur wenig Steuern zahlen.

Durch das erhöhte Armutsrisiko sind die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten der Mitglieder von Ein-Eltern-Familien häufig sehr eingeschränkt. Um Alleinerziehenden mehr ökonomische Stabilität zu geben, ist es besonders wichtig, ihnen den Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung zu ebnen. Zur beruflichen Integration Alleinerziehender stellt der Senat daher zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Ausbau der Betreuungsinfrastruktur

Einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung Alleinerziehender leistet der Staat mit der Bereitstellung von Betreuungs-, Bildungs- und Beratungsinfrastruktur. Der Berliner Senat hat sowohl im Bereich der Kindertagesbetreuung als auch mit dem Ausbau des Ganztagsschulbetriebs eine gute Grundlage dafür geschaffen, dass Alleinerziehende leichter einer Arbeit nachgehen können.

Um auch Betreuungszeiten für ungewöhnliche Arbeitszeiten zu ermöglichen, stellt der Senat zusätzliche finanzielle Mittel für ein Modellprojekt zur Flexibilität der ergänzenden Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Auch die in den derzeit 31 Berliner Familienzentren geleistete Beratungs- und Vernetzungsarbeit liefert Alleinerziehenden wertvolle Unterstützung. Deshalb setzt der Senat den quantitativen und qualitativen Ausbau auch im laufenden Doppelhaushalt fort. Darüber hinaus strebt der Senat durch eine stärkere Vernetzung der Angebote für Alleinerziehende einen Qualitätssprung in der Beratung und Unterstützung insbesondere von Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug an.

"Gerade für die in ihrer Rollenvielfalt mehrfach belasteten Alleinerziehenden ist die gemeinsame Zeit mit ihren Kindern besonders wichtig. Daher fördern wir ein Angebot von Familiengruppenreisen", betont Senatorin Scheeres.

Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 03.05.2016

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