Kindertagesbetreuung
Berlin plant Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen
Der Berliner Senat baut die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen für die Jahrgänge 5 und 6 aus. Er hat dazu auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen.
13.03.2012
Der Gesetzentwurf sieht für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 den Wegfall der besonderen Bedarfsprüfung vor. Bisher wird in den Jahrgängen 5 und 6 die ergänzende Förderung und Betreuung nur dann gewährt, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf nachgewiesen werden kann. Dies trifft derzeit für rd. 2.700 Kinder zu. Durch die Gesetzesänderung soll entsprechend dem Verfahren in den Jahrgängen 1 bis 4 auf den Nachweis des besonderen Bedarfs verzichtet werden. Für das Schuljahr 2012/13 soll die neue Regelung bereits für alle Fünftklässler gelten, 2013/14 für alle Fünft- und Sechstklässler. Die Bildungsverwaltung prognostiziert rd. 7.000 Kinder, die von der neuen Regelung profitieren werden.
Bildungssenatorin Scheeres sagte: „Alle Berliner Grundschulkinder sollen die Möglichkeit haben, nachmittags ergänzend gefördert und betreut zu werden. Durch den Ausbau der Hortbetreuung für die Fünft- und Sechstklässler erreichen wir dieses Ziel. Gleichzeitig stärken wir für die Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“
Das neue Angebot umfasst analog zu den 1. bis 4. Klassen die Zeit von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine Ferienbetreuung ist mit Eintritt in die fünfte Klasse nicht mehr vorgesehen. Dafür stehen zahlreiche Angebote der freien Jugendhilfe, von Sportvereinen oder anderen Institutionen zur Verfügung.
Der von der Bertelsmann Stiftung am letzten Wochenende herausgegebene „Chancenspiegel“ sieht Berlin bei dem Angebot an Ganztagsschulplätzen in der Spitzengruppe. Mit dem neuen erweiterten Angebot will der Senat auch für die Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 ergänzende Förderung und Betreuung am Nachmittag anbieten und damit das chancengerechte Schulsystem weiter ausbauen.
Der Gesetzentwurf wird vor Beschlussfassung durch den Senat und Weitergabe an das Abgeordnetenhaus dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übersandt.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin
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