Schwangerschaftskonfliktgesetz
Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit
Schwangere Frauen werden besser geschützt: Das neue Gesetz gegen Gehsteigbelästigung tritt in Kraft. Es sichert den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche, schützt das Personal und droht Belästiger*innen mit Geldstrafen. Ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen.
20.11.2024
Am 13. November ist das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft getreten. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus:
„Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke."
Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:
- Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
- Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
- Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
- Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
- Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.
Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2024
Materialien zum Thema
-
Expertise / Gutachten
JAdigital-Expertise: "Digitale Kommunikation, Beratung und Beziehungsgestaltung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Bericht / Dokumentation
Videos mit Vorträgen zur Thematik "Digitale Beratung und Beziehungsgestaltung in der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Arbeitshilfe zur Erstellung von Schutzkonzepten in der OKJA - Prävention (sexualisierter) Gewalt
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Jugendsozialarbeit stärken – Ausbildung garantieren! Stellungnahme der BAG ÖRT zur Ausbildungsgarantie im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes
-
Zeitschrift / Periodikum
„Kiffen ab 18?“ - KJug 2/2023
Projekte zum Thema
-
AGJF Sachsen e.V.
pro:dis – Distanzierungsberatung in Jugendarbeit und angrenzenden Arbeitsfeldern
-
Cluster Projekte GmbH
Modellprojekt DiKon – Digital in Kontakt sein mit jungen Menschen
-
Zukunftswerkstatt Rückenwind e. V.
Fugee Angels
-
aktuelles forum e.V.
Servicestelle für mehr internationale Jugendarbeit in NRW
-
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen @ Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Institutionen zum Thema
-
Sonstige
donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
-
Landesinstitut
Landeszentrum Jugend + Kommune
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Eylarduswerk e. V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Diakonie für Bielefeld gGmbH - Freiräume
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Such(t)- und Wendepunkt