Förderung

Hessen sichert unabhängige Inklusionsberatung

Hessen fördert die unabhängige Inklusionsberatung (IBH) mit 160.000 Euro bis 2027. Die IBH unterstützt Familien, Kinder mit Behinderung und Lehrkräfte bei inklusiver Bildung. Sie setzt die UN-Behindertenrechtskonvention um und schafft Sicherheit im Umgang mit Behörden. Träger sind Gemeinsam leben e.V. und das Netzwerk Inklusion Deutschland.

28.09.2026

Eltern behinderter Kinder stehen oft vor für sie neuen und besonderen Herausforderungen. Aber auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung selbst oder Lehrer*innen, die Inklusionsklassen unterrichten, haben Beratungsbedarf. Sie alle können sich dafür an die Inklusionsberatung Hessen (IBH) wenden. Gefördert wird die Arbeit der IBH von der hessischen Landesregierung. Einen entsprechenden Bescheid hat Staatssekretärin Katrin Hechler am Freitag in Offenbach dem Gemeinsam leben e.V. übergeben, der die Beratungsstelle zusammen mit dem Netzwerk Inklusion Deutschland e.V. trägt. Für den laufenden Projektzeitraum bis Ende März 2027 stehen für die IBH 160.000 Euro aus Mitteln der Stabsstelle Antidiskriminierung zur Verfügung.

„Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung. Mit unserer Förderung helfen wir Familien, aber auch den Kindern und Jugendlichen selbst dabei, dieses Recht auch im Alltag einzufordern. Zudem schaffen wir für Eltern eine verlässliche Anlaufstelle, die ihnen auch in schwierigen Situationen weiterhilft. Zudem setzen wir mit der IBH ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention um“, 

sagte Hechler bei der Übergabe.

Die IBH ist eine landesweit unabhängig tätige Beratungs- und Koordinierungsstelle für Inklusion. Sie ist Eltern Ansprechpartnerin im Einzelfall, informiert und schult Lehrkräfte und vernetzt verschiedene Akteur*innen strategisch. Ziel ist, inklusive Beschulung als Regelfall zu etablieren, bestehende Rechtsansprüche praktisch umsetzbar zu machen und Familien Sicherheit im Umgang mit Behörden und Verfahren zu geben.

„Die IBH macht aus einem theoretischen rechtlichen Anspruch eine ganz konkrete Unterstützung – für Eltern, die sonst häufig allein mit komplizierten Verfahren zurechtkommen müssen und die zum Teil ihre Rechte nicht kennen. Ich danke Gemeinsam leben e.V. für das Engagement und freue mich, dass wir als Landesregierung diese wichtige Arbeit weiter verlässlich absichern können“, 

so Staatssekretärin Hechler abschließend.

Hintergrund

Die im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales angesiedelte Stabsstelle Antidiskriminierung fördert Antidiskriminierungsnetzwerke und LSBT*IQ-Netzwerke, die Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung und Empowerment-Arbeit leisten. Zudem fördert sie verschiedene spezialisierte Beratungsstellen, darunter die Antidiskriminierungsberatung ADiBe-Netzwerk Hessen, das Kompetenzzentrum Transidentität und Diversität (KTD) sowie – in diesem Fall – die IBH auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Die UN-BRK gilt seit 2009 auch in Deutschland. Ihr Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten, auf allen Ebenen ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten und Kinder mit Behinderung nicht vom allgemeinen Schulbesuch auszuschließen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 18.09.2026

Redaktion: Adrian Halle