Qualifizierung
Bayerischer Jugendring: Anspruch auf bezahlte Bildungszeit gesetzlich garantieren

Beschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf bezahlte Bildungszeit ‒ nur nicht in Bayern und Sachsen, wo es bisher keine gesetzliche Regelung hierzu gibt. Das will der Bayerische Jugendring (BJR) ändern: Die Delegierten der BJR-Vollversammlung fordern die Bayerische Staatsregierung auf, ein Bildungszeitgesetz zu erlassen, das jungen Menschen die Chance auf Fort- und Weiterbildung gibt.
25.10.2018
„Der demografische, strukturelle und digitale Wandel der Lebens- und Arbeitswelt stellt die Beschäftigten in Bayern beruflich und privat vor große Herausforderungen. Die Ressource Bildung ist im Beruf wie im Ehrenamt wichtiger denn je. Für eine stabile demokratische und zukunftsorientierte Gesellschaft ist sie unverzichtbar.
Fehlende allgemeingültige Regelungen in Bayern
Im Beruf wie im Ehrenamt müssen sich Beschäftigte in Bayern auf steigende Qualifikationsanforderungen einstellen. Deshalb brauchen sie jenseits der Arbeit Zeit und Möglichkeiten, sich kontinuierlich berufsfachlich sowie allgemein, politisch, kulturell und digital fort- und weiterzubilden. Die Voraussetzungen für persönliche Weiterbildung sind aufgrund fehlender allgemeinverbindlicher Regelungen in Bayern höchst ungleich verteilt. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine bezahlte Bildungszeit verwehren. Vor allem Beschäftigte, die in Betrieben ohne Tarifbindung oder Betriebsrat arbeiten, die atypisch oder in Teilzeit beschäftigt sind, nach der Familienphase in den Beruf zurückkehren, sowie ältere und geringqualifizierte Beschäftigte profitieren bisher unterdurchschnittlich von Fort- und Weiterbildung.
Forderungen des Bayerischen Jugendrings
Damit alle bayerischen Beschäftigten auch künftig qualifiziert am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben können, braucht es den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine bezahlte Bildungszeit. Von gut qualifizierten mündigen Beschäftigten profitieren sowohl die bayerischen Unternehmen als auch die Gesellschaft an sich.“
Folgende Punkte knüpft die BJR-Vollversammlung an ein bayerisches Bildungszeitgesetz:
- eine gesetzliche Regelung zur bezahlten Bildungsfreistellung für mindestens zehn Tage in zwei Jahren
- Anspruch auf Bildungszeit für alle Arbeitnehmer_innen, Auszubildende, dual Studierende und Beamt_innen in allen privaten und öffentlichen Betrieben und in den Verwaltungen in Bayern
- Bildungsfreistellung für die berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung und zur Aus- und Fortbildung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Funktionen
Weitere Informationen zum Beschluss der 153. Vollversammlung finden sich auf der Webseite des BJR.
Quelle: Bayerischer Jugendring vom 23.10.2018
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