Flucht und Migration

Azubis brauchen Unterstützung: Potenziale junger Geflüchteter besser fördern

Der Paritätische Gesamtverband und der DGB rufen anlässlich des Ausbildungsbeginns 2018, wenn rund eine halbe Million junge Menschen in die duale Ausbildung einmünden, dazu auf, die Potenziale junger geflüchteter Menschen besser zu nutzen und ihnen durch die verstärkte Anwendung der 3+2 Regelung eine Berufsausbildung zu gewähren. Diese Regelung soll den Aufenthalt während und nach der Ausbildung ermöglichen.

04.09.2018

Die bisherige Praxis der Ausländerbehörden verhindere allzu oft trotz der gesetzlichen Neuregelung die Erteilung der Ausbildungsduldung. Diese Vergeudung von Potenzial sei völlig unverständlich. Viel zu häufig erlebten engagierte Arbeitgeber/-innen, dass trotz unterzeichnetem Ausbildungsvertrag und bereits begonnener Ausbildung Azubis abgeschoben werden. Das stellen der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer gemeinsamen Erklärung fest. 

Abschiebung trotz Ausbildung

Der Paritätische und der DGB fordern mehr Rechtssicherheit für junge geduldete Geflüchtete. Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages dürfen bis zum Beginn der Ausbildung (z.B. während einer Einstiegsqualifizierung als ausbildungsvorbereitende Maßnahme) und während der Dauer der Ausbildung keine aufenthaltsbeenden Maßnahmen eingeleitet werden. Das Motto muss heißen: Volle Kraft in Ausbildung! Dafür braucht es einen unmissverständlichen Auftrag an die Ausländerbehörden. Bevorstehende aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die der Erteilung entgegenstehen, dürfen hingegen nur dann angenommen werden, wenn die faktische Vollstreckung der Abschiebung eingeleitet ist.

Mehr Rechtssicherheit für junge Geflüchtete

Asylsuchende und geduldete Auszubildende müssen zudem genau wie andere Azubis während der Ausbildung pädagogisch und finanziell unterstützt werden. Besonders wichtig für junge Geflüchtete ist eine flexible und individuelle Sprachförderung vor und auch während der Ausbildung. Ebenso wichtig ist es, bestehende Förderlücken zu schließen, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Der Paritätische und der DGB sind grundsätzlich der Auffassung, dass junge Geflüchtete, die eine Ausbildung machen, einen sicheren Aufenthalt außerhalb des Duldungssystems benötigen.

Die Arbeitshilfe  „Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe“ (PDF, 332 KB) steht auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbands zur Verfügung.

Die Handreichung „3+2 Regelung - Informationen und Handlungsempfehlungen“ (PDF, 560 KB) findet sich beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. und Deutscher Gewerkschaftsbund vom 31.08.2018

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