Corona

AWO kritisiert Vernachlässigung von Kindern und Familien im neuen Infektionsschutzgesetz

In einer Pressemitteilung äußerte sich die AWO zu dem aktuellen Entwurf des Infektionsschutzegesetzes. Obwohl der Verband den Entwurf grundsätzlich begrüßt, übt er Kritik inbesondere in Bezug auf die Situation von Kindern und Familien.

11.08.2022

Die AWO begrüßte grundsätzlich den neuen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. Maßnahmen wie die Masken- und Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern seien ein wichtiger Schutz für vulnerable Menschen. Insgesamt sähen die Regelungen aber zu viele Ausnahmen vor und vernachlässigten die Situation von Kindern und ihren Familien.

Dazu erklärte Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Bundesregierung zeigt sich bei der Pandemiebekämpfung endlich wieder handlungswillig und schafft die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung – das ist sehr gut. Dass gerade die nachweislich wirksame Maskenpflicht genau wie die Testpflicht einen zentralen Stellenwert bekommt, ist richtig und überfällig. Warum aber die geplanten Ausnahmeregelungen? Sie werden nur mit hohem bürokratischem Kontrollaufwand umzusetzen sein und im Zweifelsfall die ohnehin knappen Personalressourcen in Einrichtungen weiter belasten. Und leider wird die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests gar nicht erst thematisiert. So hängt der Gesundheitsschutz noch immer vom Geldbeutel Einzelner ab und die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden beim Mehraufwand durch die zwar sinnvollen, aber aufwändig durchzuführenden Tests in keiner Weise entlastet. Es muss zwingend geklärt werden, wie der entstehende personelle Mehraufwand finanziert und organisiert werden soll, ohne die Einrichtungen noch weiter über die Grenzen ihrer Kapazitäten zu treiben.“

Ohne Klarheit sind Länder nicht handlungsfähig

Der Verband begrüßte zudem die Ermächtigung der Länder, weitere Maßnahmen zu erlassen, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gefährdet ist. „Die Länder werden aber nur handlungsfähig sein, wenn die entsprechenden Indikatoren und Grenzwerte definiert sind“, so Sonnenholzner weiter, „ohne diese Klarheit werden sie keine Maßnahmen legitimieren können.“

Das sei besonders problematisch mit Blick auf den Schutz von Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Hierzu führte Kathrin Sonnenholzer weiter aus:

„Wenn in Kitas und Schulen getestet werden soll, dann braucht es erstens eine finanzielle Absicherung der Tests und zweitens eine einheitliche, klare Teststrategie, um die Bereitschaft bei den Eltern zu erhalten oder zu erhöhen, ihre Kinder regelmäßig zu testen. Davon unabhängig bräuchte es schon jetzt Signale oder klare Ansagen, wie Bund und Länder demnächst mit der Situation im Kitas, Horten und Schulen umzugehen gedenken, denn die Lage wird sich absehbar durch Corona und weitere saisonale Erkrankungen verschärfen und für Ausfälle und Schließungen sorgen. Die Einrichtungen brauchen genügend Vorlaufzeit und Unterstützung, um sich vorzubereiten. Wir dürfen Eltern und Pädagog:innen nicht sehenden Auges in die nächste Welle laufen und mit den Folgen allein lassen.“

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Entwurf des neuen Informationsschutzgesetzes können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden.

Quelle: AWO Bundesverband vom 04.08.2022

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