Geflüchtete in Belarus
AWO fordert schnelles Handeln der Europäischen Union
![Ein Junge blickt durch einen Maschendrahtzaun, an dem er sich mit den Händen festhält. Ein Junge blickt durch einen Maschendrahtzaun, an dem er sich mit den Händen festhält.](/fileadmin/_processed_/9/7/csm_Ibrahim_Abed_-_pixabay.com_f62455bfd4.jpg)
![CC0 / Public Domain Arbeiten Dritter](https://i.creativecommons.org/p/mark/1.0/80x15.png)
Aktuell sitzen etwa 4.000 Schutzsuchende im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus fest, unter Ihnen viele Kinder und Jugendliche. Der AWO Bundesverband zeigt sich erschüttert und weist auf die Asyl- und Menschenrechte der Schutzsuchenden hin. Die EU dürfe sich nicht erpressen und zulassen, dass Menschen an ihren Grenzen erfrieren oder verhungern, betont der Wohfahrtsverband in einem aktuellen Statement.
11.11.2021
Die Arbeiterwohlfahrt ist erschüttert von den Geschehnissen an der polnischen Grenze zu Belarus. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die juristische oder diplomatische Lage dürfen nicht humanitäre Verpflichtungen überlagern. Schutzsuchende haben ein Recht auf ein geordnetes Asylverfahren und vor allem ein Recht auf ihre körperliche Unversehrtheit. Die AWO ruft alle Beteiligten auf, eine schnelle Lösung zu finden, und setzt auf die Sitzung der EU-Außenminister. Polen darf in dieser Situation nicht allein gelassen werden.“
Immer wieder fordert die AWO die Einhaltung der europäischen Grundwerte, die Achtung von Flüchtlingsschutz, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Bereits in der Vergangenheit kritisierte der Verband die Zurückdrängungen an europäischen Außengrenzen und die Duldung der schlechten Lebenssituationen in Flüchtlingslagern. Aktuell sitzen etwa 4.000 Schutzsuchende im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus fest und drohen zu erfrieren. Dabei verkennt der Verband nicht, welche zynische Rolle der Präsident Belarus‘ einnimmt.
Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die EU muss sich dafür einsetzen, dass Menschen nicht instrumentalisiert werden. Sie darf sich nicht erpressen und Menschen vor ihrer Haustür erfrieren oder verhungern lassen. Der Zugang zum Recht muss gewahrt bleiben. Damit dies auch auf Dauer gelingt, darf die Last nicht länger auf Ländern der ersten Einreise liegen, sondern es braucht einen tragfähigen, solidarischen Verteilungsmechanismus auf alle Europäischen Länder, unabhängig von den konkreten Asylverfahren im Einzelnen.“
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 10.11.2021
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