Saarland

Auf dem Weg zur Inklusion – Die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesweit sind die Weichen dafür gestellt, dass zum 1. Januar 2028 die Zuständigkeit der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen von den Trägern der Eingliederungshilfe körperlichen Behinderungen von den Trägern der Eingliederungshilfe zu den örtlichen Jugendhilfeträgern wechseln soll. Somit wird eine Gesamtzuständigkeit der Jugendämter für alle Kinder mit und ohne Behinderung hergestellt, sofern ein entsprechendes Bundesgesetz rechtzeitig in Kraft tritt.

06.02.2024

„Kinder sind Kinder – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht! Die Forderung nach einer ganzheitlichen Unterstützung für Kinder und ihre Familien fordert die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe gleichermaßen heraus. Sie eröffnet jedoch auch die Möglichkeit für neue, gemeinsame Angebote und Leistungen,"

kommentiert der saarländische Sozialminister Magnus Jung.

Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Saarland ab 2028

Bisher existiert im Saarland eine klare Trennung zwischen stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung und solchen für Kinder mit Behinderungen. Ab dem 1. Januar 2028 wird diese strikte Abgrenzung aufgehoben: Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfeleistungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen liegt fortan nicht mehr beim Landesamt für Soziales. Stattdessen übernehmen die sechs Jugendämter der Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken diese Aufgaben.

Das Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder gleichermaßen, ob mit oder ohne Behinderung, Leistungen aus einer Hand bereitstellt.

Zum saarlandweiten Auftakt in die fachliche Diskussion und zum Einstieg in den Transformationsprozess hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 31. Januar 2024 die Leitungen der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die saarländischen Jugendämter und die Leitungen der Eingliederungshilfeverbände sowie des Leistungsträgers in die Landessportschule nach Saarbrücken eingeladen: 120 Personen sind bereits angemeldet.

Quelle: Land Saarland Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 29.01.2024

Redaktion: Sofia Sandmann

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