AFET-Aufruf

Farbe bekennen! Dringender Aufruf gegen den Rechtstrend

Teile der Gesellschaft driften immer mehr nach Rechtsaußen, auch junge Menschen, die zunehmend von rechten Kräften mit ihren Botschaften adressiert werden, z. B. in den Social-Media-Plattformen. Ein Alarmsignal auf das unbedingt reagiert werden muss – auch und gerade von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe. Der AFET möchte dazu auffordern und ermutigen, sich gegen rechtsradikale Parteien, Organisationen und Gruppierungen zu positionieren.

30.08.2024

Seit etlichen Jahren ist eine gefährliche Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses festzustellen. Rechtspopulistisches und rechtsradikales Gedankengut ist z.T. bis in die Mitte der Gesellschaft hinein vorgedrungen (Zick/Küpper/Mokros 2023). Teile der Gesellschaft driften immer mehr nach Rechtsaußen, auch junge Menschen, die zunehmend von rechten Kräften mit ihren Botschaften adressiert werden, z. B. in den Social-Media-Plattformen. Zuletzt hat eine Jugendstudie gezeigt, wie einschneidend die Wirkungen rechter Parolen sind. Innerhalb kürzester Zeit stieg die Zustimmung zur AfD, einer Partei deren Gedankengut mit einer demokratisch organisierten Gesellschaft in weiten Teilen nicht vereinbar ist, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14-29 Jahren von neun Prozent (Jan. 2022), über 12 % (Jan. 2023) auf erschreckende 22 % im Jan. 2024 (Schnetzer/Hampel/Hurrelmann 2024). Ein weiteres Alarmsignal auf das unbedingt reagiert werden muss – auch und gerade von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe.

Warum positioniert sich der AFET als Bundesverband für Erziehungshilfe gegen Rechtsaußen?

Rechte Ideologien verunsichern die Menschen, sie tragen mit vereinfachenden Parolen und scheinbar einfachen „Lösungsansätzen“ zu einer gesellschaftlichen Spaltung bei. Rechtsradikale Propaganda führt zu Hass und Gewalt (BMI 2023, S. 79ff). Demokratisch orientierte Menschen werden eingeschüchtert und verleumdet, was sich u.a. bei Übergriffen auf Politiker*innen zeigt (Seemann/Spinrath/Baumeister 2024). Daher bezieht der AFET als Verband der erzieherischen Hilfen klar Position und legt ein eindeutiges Bekenntnis für die Demokratie und die gleichberechtigten Chancen aller Menschen ab. Die Ausgrenzung beispielsweise von Migrant*innen, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ* oder sozial benachteiligten (jungen) Menschen ist nicht hinnehmbar. Rechte Ideologien wenden sich (auch) gegen diejenigen, für die sich die Kinder- und Jugendhilfe einsetzt. Als demokratischer Jugendhilfeverband beruft sich der AFET auf rechtlich normierte Vorgaben wie die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die EU-Charta der Grundrechte, das Grundgesetz und das Sozialgesetzbuch VIII. 

Damit ist der Rahmen benannt, in dem der AFET agiert und sich positioniert. Entsprechend steht der AFET für demokratische Aushandlungsprozesse, für die Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen, für Toleranz, Vielfalt und Inklusion aller Menschen. Diesen Werten stehen Ideologien der Ungleichheit und Ausgrenzung diametral entgegen. Wenn die Grundfeste der Demokratie gefährdet werden, die rechtsstaatliche Verfasstheit, die Pluralität und liberale, demokratische Prinzipien durch autoritäre, von Ungleichheitsideologien geprägte Ansichten untergraben werden, ist es geboten, Haltung zu zeigen. Es gilt, sich den kritischen Entwicklungen wie der steigenden Zustimmung zu menschenverachtenden, spaltenden, demokratiefeindlichen Ansätzen entschlossen entgegenzustellen und sich für eine solidarische Gesellschaft zu engagieren. Rassistisches Gedankengut, verschwörungstheoretische Konstrukte sowie Hass und Gewalt lehnt der AFET entschieden ab.

Der AFET sieht es als Verpflichtung und Aufgabe, sich dem Rechtstrend entgegenzustellen, womit auch verbunden ist, Demokratie im Alltag zu leben, demokratiebildende Prozesse anzuregen und sie zu fördern. Der Verband wird im Anschluss an den Aufruf in einem nachfolgenden Impulspapier konkrete Handlungsoptionen für die Akteur*innen in der Erziehungshilfe benennen.

Quelle: Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET) vom 28.08.2024

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