Flucht und Migration

Asylrecht: Hilfen für minderjährige Flüchtlinge

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, brauchen besonderen Schutz. Deshalb soll das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015 in Kraft treten. Weitere Änderungen im Asylrecht gelten bereits seit vergangener Woche.

29.10.2015

Mit der zunehmenden Zahl der Krisenregionen in der Welt suchen immer mehr Menschen Zuflucht in Deutschland. Kinder und Jugendliche stehen dabei unter dem besonderen Schutz der UN-Kinderrechtskonvention: Sie haben ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden.

Inobhutnahme am Einreiseort

Die Einreise unbegleiteter Minderjähriger konzentriert sich auf bestimmte Regionen in Deutschland. Nach geltendem Recht sind die Jugendämter am Einreiseort zur Inobhutnahme verpflichtet. Diese sind zum Teil jedoch so stark belastet, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung nur schwer zu gewährleisten ist.

Entlastung durch gleichmäßige Verteilung

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Künftig gibt es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht. Maßstab für die Verteilung ist ein landesinternes und bundesweites Verfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Das aufnehmende Jugendamt kann Minderjährige damit an einen anderen Ort weiterleiten. Bei der Reise dorthin sind sie von einer geeigneten Person zu begleiten und am Zielort von einer Fachkraft des zuständigen Jugendamtes in Empfang zu nehmen.

Kinder- und Jugendhilfe hat Priorität

Eine weitere Neuerung: Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Damit gilt auch für ausländische Minderjährige, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, der Vorrang des Kinder- und Jugendhilferechts. 

Neuregelungen des "Asylpakets" bereits in Kraft  

Die umfassenden Neuregelungen des sog. "Asylpakets" traten bereits am 24. Oktober 2015 in Kraft. Das Gesetzespaket soll helfen, die Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu bewältigen. Ziele sind schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize, mehr Unterstützung für Länder und Kommunen sowie eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt.

Neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes sind auch Änderungen der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung erfolgt. Grundlage des Gesetzespakets sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. (<link https: www.jugendhilfeportal.de fokus junge-fluechtlinge artikel fluechtlingsgipfel-bund-unterstuetzt-laender external-link-new-window zur berichterstattung des>Fachkräfteportal berichtete)

Weitere Informationen zu den Neuregelungen im Asylrecht und zu den Bund-Länder-Beschlüssen zu Flucht und Asyl stehen auf der <link http: www.bundesregierung.de content de artikel external-link-new-window auf die webseite der>Internetseite der Bundesregierung zur Verfügung.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 29.10.2015

 

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