Flucht und Migration
Asylrecht: Hilfen für minderjährige Flüchtlinge
![Junger schwarzer Mann sitzt auf einem Bett und verbirgt sein Gesicht in seinen Händen Junger schwarzer Mann sitzt auf einem Bett und verbirgt sein Gesicht in seinen Händen](/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Fluechtling_Asylheim_F_Monkey_Business_5f74398d45.jpg)
Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, brauchen besonderen Schutz. Deshalb soll das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015 in Kraft treten. Weitere Änderungen im Asylrecht gelten bereits seit vergangener Woche.
29.10.2015
Mit der zunehmenden Zahl der Krisenregionen in der Welt suchen immer mehr Menschen Zuflucht in Deutschland. Kinder und Jugendliche stehen dabei unter dem besonderen Schutz der UN-Kinderrechtskonvention: Sie haben ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden.
Inobhutnahme am Einreiseort
Die Einreise unbegleiteter Minderjähriger konzentriert sich auf bestimmte Regionen in Deutschland. Nach geltendem Recht sind die Jugendämter am Einreiseort zur Inobhutnahme verpflichtet. Diese sind zum Teil jedoch so stark belastet, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung nur schwer zu gewährleisten ist.
Entlastung durch gleichmäßige Verteilung
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Künftig gibt es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht. Maßstab für die Verteilung ist ein landesinternes und bundesweites Verfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.
Das aufnehmende Jugendamt kann Minderjährige damit an einen anderen Ort weiterleiten. Bei der Reise dorthin sind sie von einer geeigneten Person zu begleiten und am Zielort von einer Fachkraft des zuständigen Jugendamtes in Empfang zu nehmen.
Kinder- und Jugendhilfe hat Priorität
Eine weitere Neuerung: Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Damit gilt auch für ausländische Minderjährige, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, der Vorrang des Kinder- und Jugendhilferechts.
Neuregelungen des "Asylpakets" bereits in Kraft
Die umfassenden Neuregelungen des sog. "Asylpakets" traten bereits am 24. Oktober 2015 in Kraft. Das Gesetzespaket soll helfen, die Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu bewältigen. Ziele sind schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize, mehr Unterstützung für Länder und Kommunen sowie eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt.
Neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes sind auch Änderungen der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung erfolgt. Grundlage des Gesetzespakets sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. (<link https: www.jugendhilfeportal.de fokus junge-fluechtlinge artikel fluechtlingsgipfel-bund-unterstuetzt-laender external-link-new-window zur berichterstattung des>Fachkräfteportal berichtete)
Weitere Informationen zu den Neuregelungen im Asylrecht und zu den Bund-Länder-Beschlüssen zu Flucht und Asyl stehen auf der <link http: www.bundesregierung.de content de artikel external-link-new-window auf die webseite der>Internetseite der Bundesregierung zur Verfügung.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 29.10.2015
Termine zum Thema
-
13.09.2024
Fachtag Inobhutnahme
-
13.09.2024
Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
-
09.10.2024
Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen!
-
14.10.2024
Umgang mit sexuellem Missbrauch – Hinweise und Empfehlungen für die Kinder- und Jugendhilfe
-
23.10.2024
Was ist bei Schulungs- und Qualifizierungsangeboten für ehrenamtliche Vormund:innen zu bedenken? Hinweise für Planung und Durchführung
Materialien zum Thema
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Verfahrenslotsen und Teilhabeberatung (EUTB) – vergleichende Betrachtung und Kooperationsansätze
-
Broschüre
Kinder- und Jugendhilfe in der Krise – Zur Frage der Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei (vorläufiger) Inobhutnahme und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige
-
Artikel / Aufsatz
„Du sitzt im Wartesaal und niemand ruft dich auf!“ – Krisenintervention in der Krise?! erste Erkenntnisse aus einem laufenden Praxisforschungsprojekt zur Inobhutnahme
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Impulspapier Präventionsketten wirken!
-
Broschüre
Vertrauensschutz im Kinderschutz
Projekte zum Thema
-
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
Diakonie Wuppertal – Soziale Teilhabe gGmbH
„Do it! - Transfer Bund“
-
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGfH)
Zukunftsforum Heimerziehung
-
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
„Jugendhilfe macht’s möglich?! Rechte junger Geflüchteter und ihrer Familien stärken“