Geplantes Rückführungsgesetz

Asylpolitische Vorschläge gehen zulasten der Rechte der Betroffenen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht erhebliche Gefahren für die Grundrechte der Betroffenen, sollte das Rückführungsgesetz verabschiedet werden. Es sieht das Gesetz als weitreichende Ermächtigungsgrundlage der Behörden zulasten der Rechte von Geflüchteten. Beraten wird der Gesetzesentwurf im Parlament am 30. November 2023.

29.11.2023

„Der Gesetzwurf sieht weitreichende Ermächtigungsgrundlagen für die Behörden vor, die gravierend in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Freiheit eingreifen“, erklärte Anna Suerhoff, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme zum „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rückführung“. Am 30. November wird sich das Parlament mit dem Gesetzentwurf befassen.

„Die Regelungen reihen sich ein in eine Vielzahl von Vorschlägen aus den vergangenen Monaten, die das Ziel verfolgen, Schutzsuchende abzuschrecken und ihre Zahl zu begrenzen. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es verfassungs- und völkerrechtliche Prinzipien gibt, an die Deutschland gebunden ist und die diesen Vorschlägen entgegenstehen“,

so Suerhoff weiter.

Auslagerung von Asylverfahren für rechtswidrig erklärt

Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sei nur schwer mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Das zeige die Erfahrung Großbritanniens mit der geplanten Abschiebung von Asylsuchenden nach Ruanda, um dort die Asylprüfungen durchführen zu lassen. Diese Praxis sei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs für rechtswidrig erklärt worden.

Aus Sicht des Instituts verhält es sich mit dem Vorschlag, die Sozialleistungen zu reduzieren, ebenso. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 klargestellt, dass es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gibt. Davon ist auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst. Es bemisst sich mit Blick auf die Bedarfe der Betroffenen – eine pauschale Differenzierung nach dem Aufenthaltsstatus ist nicht zulässig.

„Weitere Forderungen wie der längere Bezug von reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezahlkarten befördern die gesellschaftliche Ausgrenzung und Entmündigung der Schutzsuchenden. Sie hemmen die Integration und drohen Vorurteile innerhalb der Gesellschaft zu schüren oder zu verstärken“,

betonte die Migrationsrechtsexpertin. Menschen, die gezwungen seien, vor Krieg und Verfolgung zu fliehen, würden sich von diesen Maßnahmen nicht abhalten lassen, in Deutschland Schutz zu suchen.

„Die polarisierende politische Debatte über den Umgang mit Schutzsuchenden hat sich weit von menschenrechtsbasierten, wissenschaftlich fundierten und im Übrigen auch praktikablen Vorschlägen entfernt. Ein solche Debatte birgt die Gefahr, dass rassistische und rechtsextreme Positionen zunehmen“, so Suerhoff.
Weitere Informationen

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rückführung kann auf der Internetseite des Instituts heruntergeladen werden.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 28.11.2023

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