Hilfen zur Erziehung
Anhörung zu geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Um die geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht geht es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, die am kommenden Mittwoch, 23. Februar, stattfindet.
18.02.2011
Berlin: (hib/BOB/STO) Um die geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht geht es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, die am kommenden Mittwoch, 23. Februar, stattfindet. Im Mittelpunkt der Anhörung stehen zwei Gesetzentwürfe: Die Bundesregierung will die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankern, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel umfasst, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/3617).
Eine Begrenzung der Amtsvormundschaft auf 40 Fälle pro Person hält die SPD-Fraktion für notwendig. In einem Antrag (17/2411) erinnert sie an den Fall des Kindes Kevin, das im Jahr 2006 zu Tode kam. Der zuständige Amtsvormund in Bremen habe zu diesem Zeitpunkt 200 Mündel betreut.
Acht Sachverständige sind geladen: Joachim Beinkinstadt vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.; Professorin Birgit Hoffmann von der Hochschule Mannheim (Fakultät für Sozialwesen); Thomas Meysen, Vorsitzender des Fachausschusses ‚I Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen“ der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ aus Berlin; Bernd Mix vom Stadtjugendamt Osnabrück; Helmut Schindler, Justitiar und Abteilungsleiter der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg; Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelische Hochschule Nürnberg (Fakultät für Sozialwissenschaften); Professorin Barbara Veit von der Universität Göttingen als Vertreterin des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessor Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin (Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie).
Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300. Interessenten sind willkommen. Eine vorherige Anmeldung unter <link mail>rechtsausschuss@bundestag.de ist erforderlich.
Quelle: Deutscher Bundestag
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