Gender
Altersgrenze überprüfen: Verbot von Konversionstherapien geht Ländern nicht weit genug
![](/fileadmin/_processed_/8/1/csm_Schwules-Parchen-F-Olesia-Bilkei_9ed765f4ee.jpg)
In seiner Stellungnahme zum geplanten Verbot von Konversionstherapien fordert der Bundesrat eine Überprüfung der Altergrenze und verweist auf die Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere sei die emotionale und soziale Verselbständigung mit 18 Jahren noch nicht zwingend abgeschlossen. Mit den umstrittenden Therapien sollen homosexuelle Menschen zur Heterosexualität gebracht werden sollen.
17.02.2020
Verselbständigung mit 18 Jahren nicht zwingend abgeschlossen
Dem Bundesrat geht das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene nicht weit genug. In seiner am 14. Februar 2020 beschlossenen Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verbot von Konversionstherapien fordern die Länder eine Überprüfung der beabsichtigten Altersgrenze. Angesichts der schädlichen Wirkungen von Konversionstherapien sei zweifelhaft, ob das vorgesehene Verbot für Minderjährige ausreiche. Schließlich fänden Coming-Out-Prozesse auch bei über 18-Jährigen statt, erklärt er. Auch die emotionale und soziale Verselbständigung sei mit 18 Jahren noch zwingend nicht abgeschlossen. In der Kinder- und Jugendhilfe gelte deshalb nicht umsonst eine Altersgrenze von 27 Jahren. Der Bundestag solle daher über eine entsprechende Anhebung nachdenken.
Nicht-öffentliche Werbung verbieten und Beratungsangebot verankern
Außerdem fordern die Länder, auch die nicht-öffentliche Werbung für Konversionstherapien zu verbieten und die Einrichtung eines umfassenden Beratungsangebots gesetzlich zu verankern. Der Staat habe die Pflicht, auf die gesundheitsschädlichen Folgen dieser Therapien hinzuweisen, unterstreichen sie. Für notwendig halten sie auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Pathologisierung von Homo- und Bisexualität sowie Transgeschlechtlichkeit zu beenden und entsprechende Diskriminierungen zu verhindern.
Der Bundesrat hatte sich bereits im vergangenen Mai für ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen. Per Entschließung hatte er damals die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden (BR-Drs. 161/19 (B)).
Hintergrund
Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen soll bei Verstößen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zugleich untersagt der Gesetzentwurf, Konversionstherapien öffentlich zu bewerben, anzubieten oder zu vermitteln. Wer dem zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Die Stellungnahme des Bundesrats wird der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesrat vom 14.02.2020
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Expertise / Gutachten
JAdigital-Expertise: "Digitalisierung im Rahmen der Psychotherapie"
-
Monographie / Buch
Mein Körper, meine Emotionen – Sexuelle Aufklärung leicht gemacht (10-12 Jahre)
-
Monographie / Buch
Mein Körper, meine Emotionen – Sexuelle Aufklärung leicht gemacht (7-9 Jahre)
-
Monographie / Buch
Mein Körper, meine Emotionen – Sexuelle Aufklärung leicht gemacht (4-6 Jahre)
-
App
This is me!
Projekte zum Thema
-
Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.
Medienkoffer „Geschlechtervielfalt in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, in Grundschulen und Horten“
-
Agentur für Soziale Perspektiven e.V.
Queere-Jugend-Berlin.de
-
Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.
Medienkoffer "Geschlechtervielfalt in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, in Grundschulen und Horten"
-
Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Du träumst von ihnen - Primäre Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jugendliche
-
Boxprojekt Schlag Brücken
Institutionen zum Thema
-
Sonstige
#180grad Präventionsprojekt
-
Außeruniversitäre Forschungs-/Serviceeinrichtung
Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
ifs – Institut für Systemische Familientherapie, Supervision und Organisationsentwicklung
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
together / SVLS e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
diversity - Dachverband der LesBiSchwulen Jugendgruppen Münchens / LesBiSchwules Jugendzentrum München