Europarat

60 Jahre Sozialcharta – die soziale Verfassung Europas

Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und Sozialleistungen: Die Europäische Sozialcharta dient seit nunmehr 60 Jahren als Hüterin der sozialen und ökonomischen Grundrechte.

04.11.2021

Gemeinsam mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bildet die Europäische Sozialcharta – oftmals als Sozialverfassung Europas bezeichnet – das Fundament des europäischen Systems zum Schutz der Menschenrechte. Die Charta legt besonderes Augenmerk auf den Schutz gefährdeter Gruppen wie ältere Menschen, Kinder, Wanderarbeiter und Menschen mit Behinderung.

„Die sozialen Rechte sind ein wesentlicher Teil des allgemeinen Systems kollektiver Garantien für den Menschenrechtsschutz in Europa. Die Coronavirus-Pandemie hat indes gezeigt, dass das soziale Ungleichgewicht in unserer Gesellschaft wächst. Die Sozialcharta des Europarates hilft den Mitgliedsstaaten dabei, dieser Entwicklung entgegenzutreten, indem die Entwicklung von Schutzsystemen für die sozialen Rechte gefördert wird, die auch in Krisenzeiten wirksam bleiben“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, im Vorfeld des Jahrestags.

Die Europäische Sozialcharta ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates und wurde am 18. Oktober 1961 im italienischen Turin zur Zeichnung aufgelegt. Anlässlich des 60. Jahrestags fand am 18. Oktober im Palais de l’Europe eine hochrangig besetzte Diskussionsrunde statt. An der Diskussion nahmen Vertreter/-innen des Europarates, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen teil. In dieses Jahr fiel auch der 25. Jahrestag der Zeichnungsauflegung ihrer revidierten Fassung.

Quelle: Europarat vom 14.10.2021

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