Nordrhein-Westfalen

5,1 Millionen Euro mehr für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt

Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Ab dem kommenden Jahr soll die finanzielle Förderung für spezialisierte Beratung von aktuell 3,6 Millionen Euro auf 8,7 Millionen Euro mehr als verdoppelt werden. Die Landesregierung plant, mit diesen Mitteln ein flächendeckendes Angebot in ganz Nordrhein-Westfalen ermöglichen zu können, mit einer Erhöhung der Fachkraftstellen von 40 auf 150.

14.07.2021

„Ich möchte mehr und besseren Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Die schrecklichen Verbrechen an Kindern zeigen, dass die Anstrengungen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt weiter verstärkt werden müssen“, betonte Familien- und Kinderminister Joachim Stamp. Der Minister begrüßte ausdrücklich, dass kürzlich bei den Urteilen gegen Täter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche klare Haftstrafen und anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen worden sind. „Wer Kinder vergewaltigt, erfährt die volle Härte des Rechtsstaats und muss damit rechnen, für immer weggesperrt zu werden.“

Ausbau der Beratungsinfrastruktur

Ein wesentlicher Baustein gegen sexualisierte Gewalt ist insbesondere Prävention. „Der Ausbau der spezialisierten Beratung ist ein enorm wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz. Wir setzen damit bundesweit neue Maßstäbe im Kinderschutz. Betroffene brauchen schnell professionelle Unterstützung. Lange Wartezeiten oder weite Anfahrtswege sind nicht hinnehmbar, deshalb wollen wir die Beratungsinfrastruktur der Träger deutlich ausbauen. Gemeinsam spannen wir ein Beratungsnetz über ganz Nordrhein-Westfalen, um unsere Kinder besser zu schützen“, erklärte Familienminister Joachim Stamp. Die spezialisierte Beratung leiste umfassende Hilfestellung bei der Präventionsarbeit, indem sie zum Beispiel über Täterstrategien aufklärt und Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein stärkt. Daneben berät sie Betroffene in konkreten Fällen und unterstützt auch bei der Krisenintervention.

Das Familienministerium hat durch eine Abfrage bei den kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe den Bedarf an weiterer finanzieller Unterstützung für Personalstellen ermittelt. Allen gemeldeten Bedarfen dieser Träger wird entsprochen, so dass nun eine flächendeckende Versorgung in Nordrhein-Westfalen möglich wird.

Handlungs- und Maßnahmenkonzept als Antwort auf sexualisierte Gewalt

Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Jahren, insbesondere ausgelöst durch die Fälle Lügde, Münster und Bergisch Gladbach, dafür stark gemacht, Prävention, Intervention und Opferschutz weiterzuentwickeln. Dazu wurde ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept erstellt, dass alle Lebensbereiche in den Blick nimmt und zu einer stärkeren Vernetzung der Akteure, unter anderem aus Jugendhilfe, Bildung, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz, führen soll. Ein erster wesentlicher Schritt zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen war die Einrichtung der Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“, die 2020 eröffnet worden ist. Ein weiterer wichtiger Meilenstein dieses Konzepts ist nun der quantitative und qualitative Ausbau der spezialisierten Beratung. Die Erhöhung der Landesmittel auf 8,7 Millionen Euro ist vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

Neben der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen finanziert das Land mit jährlich rund 20,7 Millionen Euro 264 allgemeine Familien- und Erziehungsberatungsstellen. Hier bieten 1.232 Fachkraftstellen in Beratungsfällen auch bei sexualisierter Gewalt eine Grundversorgung an.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 09.07.2021

Redaktion: Alena Franken

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