Inobhutnahme

4.500 Kinder und Jugendliche von hessischen Jugendämtern in Obhut genommen

Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2017 insgesamt 4.491 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 690 Personen oder 13 Prozent weniger als 2016. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelte es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder der Jugendlichen.

10.07.2018

13 Prozent weniger Schutzmaßnahmen als im Jahr 2016

66 Prozent des Rückgangs der vorläufigen Schutzmaßnahmen waren durch den Rückgang der unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland begründet. Eine solche Einreise führt grundsätzlich zur Inobhutnahme. Im Jahr 2017 gab es 1.587 unbegleitete Einreisen. Das waren 458 Personen oder 22 Prozent weniger als im Jahr 2016 (2.045 Personen; 2015: 4.568 Personen). Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen im Jahr 2017 ergibt sich ein Rückgang der vorläufigen Schutzmaßnahmen von 7 Prozent.

Anlässe für Schutzmaßnahmen

Die häufigsten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (35 Prozent) und die "Überforderung der Eltern oder eines Elternteils" (31 Prozent). Vernachlässigung und Anzeichen für Misshandlungen machten je 11 Prozent, Beziehungsprobleme der Eltern, zwischen den Eltern und dem Kind oder im Verhältnis zur sozialen Umwelt 7 Prozent und Integrationsprobleme 5 Prozent aus. Sonstige Probleme wurden in 25 Prozent der Fälle angegeben. Andere Gründe blieben mit jeweils weniger als 3 Prozent unbedeutend. Mehrfachnennungen waren möglich.

Geschlecht und Alter der Betroffenen

60 Prozent der in Obhut genommenen jungen Menschen waren männlich. Ohne Berücksichtigung der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland betrug der Anteil der Jungen an den Inobhutnahmen 47 Prozent.
64 Prozent der Betroffenen waren älter als 14 Jahre, 2016 waren es noch 66 Prozent. Im Jahr 2015 kamen 79 Prozent aus dieser Altersgruppe. Diese Abnahmen waren auch eine Folge des Rückgangs an unbegleiteten Einreisen.  

Unterbringung während und nach der Schutzmaßnahme

Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (70 Prozent). 26 Prozent wurden bei einer geeigneten Person untergebracht und 4 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.  

In 33 Prozent der Inobhutnahmen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zu der bzw. dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim zurück. Bei 21 Prozent wurden die Betroffenen außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; 18 Prozent der jungen Menschen erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und 6 Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. In 16 Prozent der Inobhutnahmen erfolgte keine anschließende Hilfe und bei weiteren 14 Prozent wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen. Mehrfachnennungen waren möglich.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 26.06.2018

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