11 322 junge Menschen in NRW unter Vormundschaft der Jugendämter

Ende 2009 standen in Nordrhein-Westfalen 11 322 Kinder und Jugendliche unter Vormundschaft der Jugendämter. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl der gesetzlichen Amtsvormundschaften mit 1 846 Fällen unter der des Vorjahres (1 949 Fälle).

14.07.2010

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der durch Familien- oder Vormundschaftsgerichte bestellten Amtsvormundschaften ist mit 9 476 Fällen leicht gestiegen (2008: 9 027); die Zahl der bestellten Amtspflegschaften (6 729) stieg gegenüber 2008 (6 338, +6,2 Prozent) ebenfalls.

154 321 Kinder in Nordrhein-Westfalen erhielten Ende 2009 Beistandschaften, das waren 2,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Eine Beistandschaft wird auf Antrag eines Elternteils gewährt und trägt dazu bei, in bestimmten Bereichen die Rechte des Kindes zu wahren - zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen oder der Feststellung der Vaterschaft.

Eine Pflegeerlaubnis für die Vollzeit- oder Wochenpflege bestand am Jahresende für 140 Kinder und Jugendliche, das waren 26 mehr als 2008. 134 dieser jungen Menschen waren in Vollzeitpflege untergebracht. Pflegeerlaubnisse werden Pflegepersonen im Rahmen erlaubnispflichtiger Pflege erteilt, die ein Kind oder einen Jugendlichen außerhalb des Elternhauses in ihrer Familie regelmäßig betreuen oder ihm Unterkunft gewähren wollen.

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