Kultusministerkonferenz

Zwischenbericht zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Bund und Länder haben im vergangenen Jahr gemeinsam das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 gestartet. Insgesamt standen eine Milliarde Euro zusätzlich zum Abbau von Lern- und Entwicklungsrückständen bereit. In ihrem Zwischenbericht haben die Länder nun dokumentiert, welche Maßnahmen sie dazu auf den Weg gebracht und für die weitere Laufzeit geplant haben.

27.05.2022

Die Corona-Pandemie hat das Leben von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen beiden Jahren stark eingeschränkt. Schulschließungen haben zu Lernrückständen sowie Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit geführt. Zur Dokumentation der Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, dass die Corona-Pandemie Kinder und Jugendliche besonders belastet habe. Durch die Schulschließungen seinen große Lernlücken, psychische Belastungen und weitere soziale Benachteiligungen entstanden. Allein in Mathematik und den Naturwissenschaften läge der Lernrückstand bei 10 bis 13 Wochen. Bei Kindern, die in sozial schwierigeren Verhältnissen aufwachsen, seien die Lücken sogar noch größer. Das könne so nicht hingenommen werden, weshalb der Bund im Rahmen des Corona-Aufholprogramms eine Milliarde Euro zum Abbau von Lernrückständen bereitstelle. Ausweislich des Zwischenberichts der Länder konnten damit eine Vielzahl von Aktivitäten zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen möglich gemacht werden. Nun solle die Anstrengungen bei der Umsetzung weiter erhöht werden. „Das sind wir den Kindern und Jugendlichen schuldig.“, so Stark-Watzinger.

Kinder und Jugendliche haben am meisten unter der Pandemie gelitten 

Auch die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Karin Prien äußert sich zum Zwischenbericht. Auch sie betont, dass Kinder und Jugendliche am meisten unter den Auswirkungen der Pandemie gelitten haben. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern sollen hierbei dazu beitragen, den Schüler:innen mit den diversen Angeboten wieder eine Rückkehr Richtung Normalität bieten zu können. Die verschiedenen Landesprogramme und das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hätten nun die Grundlage dafür gelegt, dass zusätzliches Personal an die Schulen kam. Lehrer:innen in Deutschland würden gemeinsam mit vielen anderen unterstützenden Kräften und Professionen an den Schulen dafür sorgen, dass die Schüler:innen gut aus der Pandemie kommen können.

Erhebliche Folgen für Lernmotivation und soziale Entwicklung 

Zudem erklärt A-Länderkoordinator und Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung Ties Rabe, dass die pandemiebedingten Schulschließungen, Schätzungen zufolge, bei etwa einem Viertel der Schüler:innen zu Lernrückständen geführt haben. Das eingeschränkte Schul- und Betreuungsangebot in der Pandemie habe zugleich erhebliche Folgen für Lernmotivation und die menschliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Um diese Rückstände aufzuholen und allen Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche weitere Bildungslaufbahn zu ermöglichen, seien umfangreiche und vielversprechende Förderangebote durch die Länder und Kommunen geschaffen worden. Gleichwohl bedürfe es eines langen Atems, bis die Corona bedingten Folgen überwunden werden können, führt Rabe weiter aus.

Das Aktionsprogramm zeige dabei, wie Bund und Länder auch im Bildungsbereich für eine so wichtige Aufgabe viel Geld gemeinsam bewegen und kurzfristig zum Einsatz bringen können, erklärt der B-Länderkoordinator und Hessischer Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Die Länder hätten innerhalb weniger Wochen Konzepte entwickelt, wie den Kindern und Jugendlichen, die unter den Belastungen der Corona-Pandemie gelitten haben und nicht in gewohnter Weise Lernfortschritte erzielen konnten, geholfen werden könne. Zudem habe der Bund gezeigt, dass er auf sehr unbürokratische Art und Weise Geld zur Verfügung stellen könne. Die Finanzierung über den höheren Umsatzsteueranteil stelle eine Blaupause für weitere Programme dar, mit denen Aufgaben im Bildungsbereich künftig finanziert werden können. Der Zwischenbericht sei ein eindrucksvoller Beleg hierfür.

Der gesamte Zwischenbericht (PDF, 1MB) steht auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Foschung als Download zur Verfügung.

Hintergründe

Der Abbau von Lernrückständen ist ein wesentlicher Teil des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern. Über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Inkrafttreten 23.07.2021) hat der Bund den Ländern dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, davon ein Drittel im Jahr 2021. Diese Mittel aus der Verringerung des Anteils des Bundes an der Umsatzsteuer verstärken die Haushalte der Länder direkt. Die Länder sind für die Umsetzung der Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen verantwortlich. Sie haben dazu zum 31.03.2022 einen Zwischenbericht vorgelegt.

Zwischenbericht der Länder dokumentiert eine Vielzahl von Maßnahmen

Der Zwischenbericht der Länder dokumentiert eine Vielzahl von breit gestreuten Maßnahmen, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 begonnen wurden und die in 2022 fortgeführt und zum Teil weiter ausgebaut werden. Das Spektrum der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung landesspezifischer Bedingungen und Bedarfe sowie vor Ort bewährter Strukturen weit gefächert:

  • Unterstützungsangebote zum Aufholen von Lernrückständen in Kernfächern und Sprachförderangeboten,
  • freizeitpädagogische Ferienangebote,
  • psychologische Unterstützungsangebote,
  • berufsorientierende und sonderpädagogische Maßnahmen sowie
  • musisch-kulturelle Angebote und Sportangebote.

Lehr- und Fachkräfte in Kooperation von schulischen und außerschulischen Trägern 

Realisiert werden konnten sie durch den Einsatz von Lehrkräften und zusätzlichen Unterstützungskräften wie Studierenden der Lehramtsstudiengänge, Pensionärinnen und Pensionären, sozialpädagogischen Fachkräften und Ausbilderinnen und Ausbildern in Betrieben sowie mit Hilfe von Kooperationspartnern wie Vereinen, Stiftungen, Volkshochschulen und Nachhilfeanbietern.

Mit dem bis zum 31.03.2023 vorzulegenden vorläufigen Abschlussbericht soll insgesamt Bilanz über die Umsetzung der Maßnahmen und ihre Wirksamkeit gezogen werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 10.05.2022

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