Kindertagesbetreuung
Zuzahlungsregelung für Berliner Kitas: Gericht weist Verfassungsbeschwerden ab
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Als gute Nachricht hat Berlins Senatorin Sandra Scheeres die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zu drei Verfassungsbeschwerden gegen die Zuzahlungsregelung für Berliner Kitas bezeichnet.
04.12.2019
Das Gericht hat drei Verfassungsbeschwerden, die von einem Kita-Träger und Privatpersonen eingereicht wurden, als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass der Kläger vorher nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft hat beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt seien.
Keine hohen Extra-Zahlungen bei öffentlich finanzierten Kitas
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Beschwerdeführer sind auf direktem Weg zum Verfassungsgericht gegangen, um hohe Extra-Zahlungen durchzusetzen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat diese Beschwerden als unzulässig abgelehnt. Öffentlich finanzierte Kitas dürfen keine exklusiven Clubs sein. Sie sollen allen Kindern offen stehen. Die Regelung mit einer Meldepflicht für Zuzahlungen und einer Obergrenze von 90 Euro hat sich in der Praxis bereits bewährt. Sie stellt sicher, dass Eltern mit geringerem Einkommen bei der Platzsuche nicht unter Druck gesetzt oder benachteiligt werden.“
Maximal 90 Euro pro Kind und Monat
Die zum 1. September 2018 in Kraft getretene Zuzahlungsregelung gilt für alle öffentlich finanzierten Kitas in Berlin. Sie legt fest, dass Träger für zusätzliche Angebote im Kita-Alltag maximal 90 Euro pro Kind und Monat von den Eltern verlangen dürfen. Zugleich wurde ein Meldeverfahren für Zuzahlungen eingeführt. Dabei müssen die Träger anzeigen, für welche Leistungen sie extra Zahlungen erheben.
Wie Senatorin Scheeres betont, wurden die mit der Neuregelung verbundenen Ziele erreicht: „Die Regelung ist sozial gerecht, stärkt die Rechte von Eltern und stellt Transparenz in einem zuvor ungeregelten Bereich her. Berlin finanziert gebührenfreie Kitas. Hohe Zuzahlungen stehen hierzu in einem klaren Widerspruch.“
Außer acht Kita-Trägern sind zwischenzeitlich alle Träger der Anzeigepflicht nachgekommen. Anfängliche Probleme konnten sich in den meisten Fällen durch Beratung lösen lassen. Zu den acht fehlenden Trägern zählt einer der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof. In sieben Fällen läuft ein Vertragsverletzungsverfahren. Einmal wurde die Schiedsstelle wegen der fehlenden Anzeige angerufen.
Die häufigsten Zuzahlungen betreffen Vesper und Frühstück
Aus den Registrierungen ergibt sich folgendes Bild: In insgesamt 1.934 Einrichtungen und damit in 74 Prozent der Berliner Kitas werden Zuzahlungen erhoben. Die häufigsten Zuzahlungen betreffen Vesper (in 54 Prozent der Einrichtungen) und Frühstück (52 Prozent) mit durchschnittlichen Kosten von 9,40 Euro (Vesper) und 12,50 Euro (Frühstück). Es folgen „ergänzende pädagogische Angebote“ (24 Prozent – im Schnitt 15,60 Euro) sowie „sonstige Angebote im Bereich Verpflegung, wie zum Beispiel für Bio-Essen“ (23 Prozent – im Schnitt 15 Euro). Weitere Angebote sind beispielsweise zusätzliches Personal oder Leistungen im Bereich Sprache/Bilingualität. Damit beweisen die Träger, dass innerhalb der Obergrenzen ein vielfältiges Angebot mit verschiedenen Konzepten möglich ist.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin vom 22.10.2019
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