Berlin

Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen

Der Senat hat eine befristete Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung „Fonds Frühe Hilfen“ beschlossen. Diese regelt die Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Antragsplattform für die Bundesstiftung Frühe Hilfen. Berlin wird dadurch ab Ende 2024 von modernen, digitalen Förderverfahren profitieren.

23.05.2024

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, die befristete Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung „Fonds Frühe Hilfen zur Umsetzung der digitalen Antragsplattform der Bundesstiftung Frühe Hilfen“ beschlossen.

Die Zusatzvereinbarung regelt die bundesweite Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Antragsplattform unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesländer, so auch das Land Berlin, beteiligen sich aktiv an diesem Prozess. Die Antragsplattform ermöglicht dem Bund und den Ländern eine zeitgemäße Abwicklung der Förderverfahren im Rahmen der Bundesstiftung. Davon sollen ab Ende 2024 auch die beteiligten Behörden und Dienststellen in Berlin profitieren.

Das Land Berlin bezieht aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen jährlich Fördergelder in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro. Sie dienen insbesondere der Umsetzung von Netzwerken und (psychosozialen) Angeboten Früher Hilfen für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bekennen sich Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung zur Stärkung digitaler Transformationsprozesse. Damit tragen sie zur Modernisierung der Verwaltung bei.

Die befristete Zusatzvereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. November 2023 rückwirkend in Kraft.

Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 14.05.2024

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