AGJ-Positionspapier

Zunehmende Privatisierung – Chancen, Herausforderungen und Anforderungen an eine hochwertige Qualifizierung

In der Qualifizierungslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe ist ein seit Jahren zunehmender Anteil an privaten Anbietern zu beobachten. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stellt in dem vorliegenden Positionspapier die damit verbundenen spezifischen Herausforderungen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Kontext der Qualifizierung der Fachkräfte für die Kinder- und Jugendhilfe heraus, die sich sowohl für den Fach- als auch Hochschulbereich stellen.

28.03.2022

Insbesondere der Anteil privater Qualifizierungsanbieter im Hochschulbereich erfährt derzeit ein rapides Wachstum, während private Träger auf Fachschulebene bereits stark etabliert sind. Dabei werden insbesondere duale wie Fernstudiengänge vorrangig von privaten Ausbildungsträgern angeboten.

Die Ausweitung der Trägerlandschaft und die zunehmende Privatisierung der Qualifizierungsangebote für die Kinder- und Jugendhilfe haben eine Veränderung der Qualifizierungslandschaft insgesamt zur Folge. Deren mögliche Auswirkungen sowohl im fach- als auch hochschulischen Bereich werden bisher noch nicht systematisch erfasst und können daher auch nicht belastbar analysiert und bewertet werden. Dennoch arbeitet die AGJ in dem vorliegenden Papier spezifische Herausforderungen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Kontext der Qualifizierung der Fachkräfte für die Kinder- und Jugendhilfe heraus, die sich sowohl grundsätzlich als auch für den jeweiligen Bereich der Fach- bzw. Hochschulen im Zuge der zunehmenden Privatisierung der Qualifizierungsangebote ergeben. In dem Zusammenhang konstatiert die AGJ, dass verschiedene Instrumente und Kontrollmechanismen der Qualitätssicherung und -entwicklung bereits vorhanden sind. Diese müssen jedoch im Licht der neu gestellten Herausforderungen zunehmender Privatisierung neu justiert bzw. mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden. Zudem muss ihre adäquate Umsetzung in der Praxis sichergestellt werden.

Das Positionspapier der AGJ beinhaltet sowohl entsprechende Empfehlungen, als auch die vertiefende Darstellung quantitativer und qualitativer Begründungszusammenhänge, auf denen die Positionierung der AGJ fußt.

Ausgangslage und Empfehlungen

Im Qualifizierungsbereich stehen sich grundlegend unterschiedliche politische Verantwortlichkeiten und damit einhergehende Interessen gegenüber: Im Fachschulbereich unterliegen sowohl die Schulen in freier als auch öffentlicher Trägerschaft der Aufsicht der Schulaufsichtsbehörden der Länder, deren Kompetenzbereich durch die jeweilige landesspezifische Gesetzgebung vorgegeben wird und entsprechend differiert. Im Hochschulbereich zeigt sich das Verantwortungsgefüge in der Differenz von für den Hochschulbereich zuständigen Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder sowie übergreifender koordinierender Institutionen des Bundes, deren Vorgaben ebenfalls in (differente) länderspezifische Rahmenbedingungen übersetzt werden müssen.

Gleichzeitig ist die Datenlage nicht immer eindeutig, da sie sich auf unterschiedlich verwendete Begrifflichkeiten und Erhebungsparameter in den Bundesländern stützt: Zu nennen sind hier beispielhaft ungleiche Bezeichnungen für Ausbildungsmodelle und Bildungsgänge, die nicht einheitliche Einbeziehung von Berufsgruppen und die nicht immer nachvollziehbare Verortung bzw. Klassifizierung von Bildungsgängen (bspw. aufgrund unterschiedlicher Studiendauer, -inhalte und Praxisanteile) in einschlägigen Kategorisierungssystemen.

Eine weitere grundlegende Herausforderung bei der Betrachtung der Privatisierungstendenzen von Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten, ist die Klärung unterschiedlich verwendeter Begrifflichkeiten. In der Kinder- und Jugendhilfe ist die Differenzierung in öffentliche und freie Träger etabliert und mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip auch deren Verhältnis in der Angebotslandschaft geregelt. Bei der Anerkennung als freier Träger wird zwischen „privat-gemeinnützigen“ und „privat-gewerblichen“ Trägern unterschieden. Dennoch lässt sich für den Qualifizierungsbereich ein sehr differentes, inkonsistent verwendetes Wording festhalten: „öffentlich und privat“; „staatlich und nichtstaatlich“, „konfessionell und kirchlich“, „staatlich genehmigt bzw. anerkannt“, „privat-gemeinnützig und privat-gewerblich“: So wird für den Fachschulbereich im Fachkräftebarometer ausgeführt, dass sich Schulen nicht nach öffentlichem und privatem Status unterscheiden lassen. Die Kultusministerkonferenz führte 2018 hierzu aus, dass zu den öffentlichen Schulen staatliche und solche nichtstaatliche Schulen zählen, die nach Landesrecht als öffentliche Schulen gelten. Alle übrigen Schulen sind Privatschulen. Dabei ist die Abgrenzung nach dem öffentlichen und privaten Status der Schulen nicht mit der nach dem öffentlichen und privaten Träger gleichzusetzen:

„Privatschulen können von natürlichen sowie von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden. So sind beispielsweise alle Schulen mit dem Bund als öffentlichem Träger nach Landesgesetz private Schulen. Gleiches gilt in der Regel auch für Schulen, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel den Kirchen, getragen werden“.

Für den Hochschulbereich wird im Bildungsbericht 2020 anderseits ausgewiesen: „Hochschulen befinden sich entweder in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Bei den freien Trägern werden kirchliche und private Träger unterschieden“. Der Wissenschaftsrat dagegen unterscheidet zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Letztere werden dabei in kirchliche und private differenziert. Zudem kann nach privaten Hochschulen mit Gewinninteresse aufgrund ihrer Rechtsform (privat-gewerblich) und privaten Hochschulen, die als gGmbH organisiert sind (privat-gemeinnützig), differenziert werden.

Um sich im Dickicht der Begrifflichkeiten zu privaten Qualifizierungsanbietern nicht zu verlieren, wären daher grundsätzlich zur Differenzierung die Trägerschaft, die Finanzierungsmodelle sowie der Rechtsstatus in den Blick zu nehmen:

  • Träger sind im Bereich der Fachschulen lokale oder (inter-)nationale Träger der freien Wohlfahrtspflege, konfessionelle Körperschaften, Unternehmen und weitere juristische Personen, ebenso mit ihren spezifischen Ausrichtungen. Hierbei kann die Aufgabenverteilung zwischen privatem Träger und Staat variieren (z. B. bezüglich der Prüfungen). Im Feld der Hochschulen handelt es sich um konfessionelle Träger sowie Unternehmen oder auch Weiterbildungsträger sowie damit einhergehende Interessen und Ausrichtungen.
  • Über die Finanzierungsmodelle wird ein Einblick gewonnen, inwiefern Schulen in nichtstaatlicher Trägerschaft zumindest anteilig staatlich refinanziert werden, wer Personal, Infrastruktur sowie Lehr- und Lernmittel finanziert bzw. welche Anteile an diesen Kosten vom Staat, privaten Trägern und Fachschüler/-innen bzw. Studierenden übernommen werden.
  • Über den Rechtstatus ist zu unterscheiden, ob Fach- bzw. Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft staatlich genehmigt bzw. staatlich anerkannt sind, d. h. ob sie sich am Rahmencurriculum der Fachschulen ausrichten oder die Hochschulen als Institution den Regelungen der jeweiligen Hochschulgesetze sowie den Akkreditierungserfordernissen für die Institution und die Studienprogramme unterliegen und ob sie national anerkannte Abschlüsse vergeben.

Eine eindeutige Begriffsklärung und -verwendung – insbesondere auch zu Aussagen zur Gemeinnützigkeit, Gewinnorientierung und privat-gewerblichen Ausrichtung – sowie eine differenzierte und systematisch erhobene Datenlage liegen jedoch für den Fach- und Hochschulbereich bisher nicht vor. Dies wäre aber für eine noch weiterreichende Befassung sowie differenzierte Aussagen und Analysen, insbesondere auch zu den Auswirkungen der Privatisierung in der Ausbildungs- und Qualifizierungslandschaft, notwendig.

Chancen, Herausforderungen und Anforderungen

Die Diskussion darf um eine zunehmende Privatisierung der Qualifizierungsangebote für die Kinder- und Jugendhilfe nicht auf eine Dichotomie zwischen staatlichen und privaten Angeboten verkürzt werden. Vielmehr ist die Privatisierung auch als eine Pluralisierung in der Qualifizierungslandschaft zu diskutieren. In der Befassung wird deutlich, dass entlang der aufgezeigten Entwicklungen im Qualifizierungssektor die Frage nach Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl generell als auch im Speziellen für private Anbieter gestellt werden muss.

Nicht nur bei vielen jungen Menschen, sondern auch bei Menschen mit bereits unterschiedlichsten Berufserfahrungen, besteht erfreulicherweise ein außerordentlich hohes Interesse, sich für das Feld der Kinder- und Jugendhilfe zu qualifizieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines erheblichen quantitativen und qualitativen Fachkräftebedarfes. Dieses Potenzial haben auch private Qualifizierungsanbieter erkannt. Denn eine Betrachtung der Entwicklung der Ausbildungs- und Studienplätze zeigt, dass insbesondere private Qualifizierungsanbieter neue Ausbildungs- und Studienplätze schaffen. Entlang der damit verbundenen Heterogenität der Träger sowie Modelle von Ausbildungs- und Studienangeboten lassen sich aus Sicht der AGJ sowohl Chancen als auch Herausforderungen markieren.

Die AGJ bewertet diese Vielfalt von Qualifizierungsangeboten im fach- und hochschulischen Bereich grundsätzlich positiv: Eine agile Angebotslandschaft kann auf den akuten Bedarf an Fachkräften reagieren und entsprechend hohe Ausbildungskapazitäten vorhalten. Ein breites Spektrum an Qualifizierungsangeboten mit unterschiedlichen Ausbildungs- und Studienmodellen und Konzepten ermöglicht mehr Ausbildungs- bzw. Studieninteressierten, sich unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituation in dem für sie passenden Voll- oder Teilzeitmodell für das Feld der Kinder- und Jugendhilfe zu qualifizieren.

Gleichzeitig ist zu konstatieren, dass die Ausweitung der Trägerlandschaft auch eine Veränderung der Qualifizierungslandschaft insgesamt zur Folge hat, deren mögliche Auswirkungen sowohl im fach- als auch hochschulischen Bereich bisher noch nicht systematisch erfasst werden. Hieraus ergeben sich sowohl grundsätzliche als auch für den jeweiligen Bereich der Fach- bzw. Hochschulen spezifische Herausforderungen. Eine fundierte Bewertung der im Qualifizierungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beobachtenden Privatisierungstendenzen ist erst durch eine in und zwischen den einzelnen Bundesländern vergleichbare Datenlage sowohl für den fachschulischen als auch den hochschulischen Bereich möglich. Erst auf dieser Grundlage können differenzierte Aussagen u. a. zur (gewinnorientierten) Ausrichtung der Bildungsträger abgeleitet und damit entsprechende Auswirkungen der Privatisierung in der Ausbildungslandschaft belastbar analysiert und bewertet werden.

Aus Sicht der AGJ haben die für den Fach- und Hochschulbereich zuständigen Landesministerien die Auswirkungen der (zunehmenden) Privatisierung für dieses Segment der öffentlichen Daseinsvorsorge bisher noch nicht ausreichend in den Blick genommen. Das ist folgenreich, da die Qualifizierung von Fachkräften ein grundlegender Baustein für die professionelle Ausgestaltung sozialer Dienstleistungen und damit die Eröffnung von sozialer Teilhabe als zentrales Moment moderner Sozialsysteme darstellt. Insofern kommt den Landesministerien mit Blick auf die Sicherung von Angeboten der sozialen Daseinsvor- und -nachsorge eine zentrale Verantwortung zu, auf die die AGJ hiermit hinweisen will.

AGJ appelliert insbesondere an die zuständigen Verantwortlichen der öffentlichen Hand:

  • vor dem Hintergrund der Qualifizierung für einen zentralen Bereich des Wohlfahrtsstaates die Verantwortung für den Ausbau von Studien- und Ausbildungsplätzen und deren auskömmliche Finanzierung bundesweit wahrzunehmen sowie entsprechende Maßnahmen fortzuführen bzw. auszuweiten und nicht allein den Mechanismen an einem privat-gewerblichen Markt zu überlassen;
  • die Qualitätssicherung fachlich und personell so auszustatten, dass die Überprüfung der Umsetzung durchaus bereits umfangreich festgeschriebener Qualitätsstandards und Vorgaben sichergestellt werden kann;
  • einen ernsthaften bundesweiten Diskurs über die Auswirkungen der zunehmenden Privatisierung mit Blick auf Qualifizierungsangebote für die Kinder- und Jugendhilfe zu initiieren;
  • hierfür ein umfängliches, kontinuierliches, fächerspezifisches und an die Anforderungen einer sich rasant entwickelnden Qualifizierungslandschaft angepasstes Monitoring sicherzustellen. Ein solches systematisches Monitoring bedarf einer grundlegenden Begriffsklärung sowie eindeutigen Verwendung von Kategorien (z. B. tätigkeitsbegleitend/berufsbegleitend/praxisintegriert) und eine differenzierte Erfassung relevanter Daten u. a. zu Trägerschaft, Finanzierung sowie Rechtsstatus;
  • Darüber hinaus bedarf es mehr Qualifizierungsforschung zu folgenden Fragestellungen:
    • zu Motiven, Wegen und Biografien, sich für ein Studium an einer privaten Fach- bzw. Hochschule zu entscheiden und damit verbunden auch das Wechselverhalten von Studierenden von privaten zu staatlichen Angeboten, die Motivation für Studienmodelle, die Rolle der wirtschaftlichen Situation von Studierenden;
    • zu Leitbildern von privaten Qualifizierungsträgern, um Motivationen und Ausrichtungen der Angebote differenziert betrachten zu können;
    • zu den Auswirkungen der Schulgeldbefreiung im Fachschulbereich und den Auswirkungen der Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG);
    • zur Qualität der Lehre und der akkreditierten Ausbildungs- und Studiengänge (z. B. zum Zusammenhang von Studiengang-Curricula und erworbenen Kompetenzen, ggf. auch in einer vergleichenden Perspektive).

Eine weitgehende Transparenz zu diesen Aspekten würde dazu beitragen, sowohl Ausbildungs- und Studieninteressierten als auch Anstellungsträgern Orientierung in dieser heterogenen Qualifizierungslandschaft zu geben. Eine bewusste und fundierte Entscheidung zur Berufs- und Qualifizierungswahl seitens der Ausbildungs- und Studieninteressierten und zur Mitwirkung als kooperierende Praxiseinrichtung auf der Seite der Anstellungsträger würden hiermit begünstigt.

Ungeachtet der (zunehmenden) Heterogenität der Trägerlandschaft sowie Ausbildungs- und Studienmodelle müssen nach Ansicht der AGJ die festgeschriebenen Qualitätsstandards gewahrt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dies umfasst die Ausgestaltung von Praktika als verpflichtendes, in die Ausbildung bzw. das Studium verbindlich integriertes Element in besonderem Maße.

AGJ appelliert an die zuständigen Landesministerien:

  • zum Zwecke der Wahrung der Fachlichkeit einen bundesweiten Verständigungsprozess bezüglich der Bedeutsamkeit, der inhaltlichen Ausrichtung und Ausgestaltung der Praxisphasen zu führen. Dabei sind Fragen des Stellenwertes, der Rollen der Lernorte Fach- bzw. Hochschule sowie der jeweiligen Praxiseinrichtungen und deren zeitliche Anteile im Allgemeinen ebenso zu berücksichtigen wie die der Ausgestaltung der Praxisanleitung im Konkreten. Hierfür sind u. a. die fachlichen Standards bezüglich der Qualifikationsanforderungen an die anleitenden Fachkräfte sowie eine angemessene Ressourcenausstattung für Praxisbegleitung seitens der Fach- und Hochschulen sowie der inhaltlich-organisatorischen Rahmung der Praxisanleitung in den Einrichtungen zu prüfen und ggf. weiter zu konkretisieren.
  • Für die Anerkennung und Akkreditierung von privaten Hochschulen sowie den relevanten Studiengängen (ggf. besonders bei den Modellen mit niedrigen Präsenzanteilen) gehört dabei unbedingt und in besonderer Weise die Sicherstellung der Ermöglichung einer akademischen/wissenschaftlichen Reflexion von Praxiserfahrungen im Rahmen des hochschulgelenkten Praktikums.

Weitere für den Fach- und Hochschulbereich übergreifende Anforderungen an eine hochwertige Qualifizierung sind:

  • eine bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrpersonals sicherzustellen sowie hauptamtliche und disziplinnahe Lehrende einzustellen, welche gemeinsam die Breite des Faches abbilden. Um bei Personalbedarfen in den Institutionen auch flexibel reagieren zu können, bedarf es sowohl quantitativ als auch qualitativ entsprechender Strukturen der Nachwuchsqualifizierung, sowohl hinsichtlich der Lehrkräfte für Fachschulen als auch für wissenschaftliche Karrierewege an den bzw. für die Hochschulen;
  • die Generalistik in allen für die Kinder- und Jugendhilfe qualifizierenden Ausbildungs- und grundständigen Studiengängen ist zu gewährleisten. Die generalistische, d. h. handlungsfeldübergreifende grundständige Qualifikation mit systematisch-analytischen Wissensbeständen sowie breiter methodischer Befähigung stellt eine unabdingbare Basis für darauf aufbauende weiterführende spezifische Qualifizierungen dar. Dies darf nicht zu Gunsten von Spartenqualifizierungen in der Grundqualifizierung aufgegeben werden.
  • die Wahlmöglichkeiten für Auszubildende/Studierende sicherzustellen, um über diese auch individuelle exemplarische Profilbildungen zu ermöglichen. Hierfür ist erforderlich, dass Qualifizierungsangebote eine bestimmte Mindestgröße aufweisen müssen, um die Breite des Faches anbieten und sicherstellen zu können.

Für die Fach- sowie Hochschulen stellen sich darüber hinaus jeweils auch sehr spezifische Anforderungen an eine hochwertige Qualifizierung:

  • Die Fachschulen in freier Trägerschaft unterliegen zumindest in einigen Bundesländern nicht der Schulinspektion, wie diese für die öffentlichen Schulen obligatorisch ist. Daher regt die AGJ einen bundesweiten Diskurs zur Ausgestaltung und Wahrung der Schulinspektion unabhängig der Trägerschaft der Fachschulen an.
  • Die Qualität auch in Ausbildungsmodellen mit hohen Praxisanteilen muss sichergestellt werden (z. B. bei PiA sowie berufs- und tätigkeitsbegleitenden Modellen). Hierzu bedarf es eines bundesweiten Verständigungsprozesses. Dies bedarf zum einen der Sicherstellung der erforderlichen fachwissenschaftlichen Qualifizierung der Lehrkräfte12 sowie zum anderen ausreichender Kapazitäten zur angemessenen
  • Begleitung der Praxisanteile. Dies muss auch die anleitenden Fachkräfte in den Praxiseinrichtungen mitberücksichtigen.
  • Mit Blick auf die curricularen Rahmungen an den Hochschulen und die Kriterien für angemessene Bewertungen in den Akkreditierungsprozessen regt die AGJ einen breit angelegten Verständigungsprozess zwischen den unterschiedlichen Fachgesellschaften im Hochschulbereich über erforderliche Qualitätsstandards für die Qualifizierung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe an. Dabei kann es nicht darum gehen, disziplinäre Grenzen aufzuweichen oder einheitliche Curricula zu fassen. Vielmehr geht es darum, das Gemeinsame hinsichtlich des Qualifikationsziels und das jeweils Spezifische der disziplinären Studiengänge zu identifizieren, um daraus Rahmungen zur Bewertung der unterschiedlichen Angebote im Zuge von Akkreditierungsprozessen teilen zu können.
  • Träger privater Hochschulen müssen ihren Studierenden den tatsächlichen Zugang zur für das Studium notwendigen Infrastruktur (z. B. Fachbibliothek inkl. Fachdatenbanken, Mensa, psychosoziale Beratung) gewährleisten. Die z. T. in Akkreditierungsverfahren vereinbarten „Ausgleichszahlungen“ und die damit verbundene Nutzung der Infrastruktur der staatlichen Hochschulen kann weder den Bedürfnissen der Studierenden der betreffenden Hochschulen noch der häufig bereits überlasteten Infrastruktur der staatlichen Hochschulen gerecht werden.
  • Es bleibt zu prüfen, inwiefern die ungleiche Verteilung privater Hochschulen im Bundesgebiet qualitative Differenzen in den Hochschulgesetzen selbst, der Anerkennungspraxis oder der kooperativen Grundhaltung der zuständigen Landesministerien widerspiegelt und inwiefern die seit 2015 neue Akkreditierungspraxis diesbezüglich wirkt.
  • Mit Blick auf die zentralen Grundrechte der Freiheit von Forschung und Lehre bleibt abzuwarten, inwiefern die konzeptionellen Vorhaben sich auch in einer gelebten Lehr- und Forschungspraxis realisieren. Dabei ist der Blick ebenfalls auf die seit 2015 veränderte Akkreditierungspraxis zu richten, wonach Lehre und Forschung – anders als zuvor – als untrennbare Bereiche aufzustellen sind. Diese Prüfung muss dabei die inhaltlich freie und strukturelle Ermöglichung in den Blick nehmen. Dabei ist auch die bei Hochschulen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern beobachtbare Praxis der zentralen Vorgabe von Studienprogrammen kritisch zu berücksichtigen.
  • Damit sichergestellt werden kann, dass die Kernbereiche des Lehrangebots verbindlich abgesichert sind, ist es erforderlich, eine verbindliche Regelung bezüglich des Anteils an hauptamtlicher sowie professoraler Lehre in den Länderregelungen zur Akkreditierung und staatlichen Anerkennung der Hochschulen auszuweisen und nicht Interpretationsspielräumen zu überlassen. Eine solche Regelung wird grundsätzlich für alle Hochschultypen vermisst, stellt aber ein wesentliches Kriterium für gute akademisch wissenschaftliche Lehre und Forschung dar.
  • Darüber hinaus bleibt entlang der unterschiedlichen Studienmodelle zu beobachten, inwiefern die Übernahme von Studiengebühren privater Hochschulen durch Anstellungsträger oder deren Auffangen über Ausbildungsvergütungen Auswirkungen auf die Anrechnung auf den Fachkraftschlüssel in der Handlungspraxis sowie auf die Wahl solcher Studienprogramme durch Studieninteressierte aber auch die Freiheit eigener Profilbildungen der Studierenden hat.

Aus Sicht der AGJ sind sowohl in privaten als auch staatlichen Qualifizierungsangeboten die skizzierten Qualifizierungsanforderungen und Stellschrauben der Qualitätssicherung und -entwicklung unerlässlich, um die Anforderungen an eine hochwertige Qualifizierung der Fachkräfte für die Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen und Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern und zu steuern. Die verschiedenen Instrumente und Kontrollmechanismen sind bereits vorhanden. Sie müssen jedoch im Licht der neu gestellten Herausforderungen zunehmender Privatisierung teilweise neu justiert und in jedem Fall mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden; ihre adäquate Umsetzung in der Praxis muss sichergestellt werden.

Das vollständige Positionspapier ist auf der Website der AGJ nachzulesen.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 25.03.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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