Inklusion

Zugang zu Büchern für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung

Blinde und Menschen mit Sehbehinderung erhalten künftig einen besseren Zugang zu Büchern. Das EU-Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem Ausnahmen vom Urheberrecht für Bücher vorsieht, die in Brailleschrift oder audiovisuelle Formate übersetzt werden.

10.07.2017

Menschen mit Sehbehinderung werden in Zukunft einen besseren Zugang zu Büchern, Zeitungen, Magazinen und anderen Printmaterialien in Brailleschrift, extra großer Schrift sowie audiovisuellen Formate erhalten. Dies haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 6. Juli 2017 mit großer Mehrheit beschlossen.

Die neuen Regelungen im Einzelnen:

  • Ausnahmen vom Urheberrecht: Blinde Menschen und ihre Organisationen müssen künftig keine Genehmigung von Urhebern mehr einholen, um barrierefreie Formate von Büchern und anderen Printmaterialien zu erstellen.
  • Verbesserte grenzübergreifende Zirkulation: Blinde Menschen werden einen verbesserten Zugang zu barrierefreien Buchformaten aus EU-Mitgliedsstaaten und außereuropäischen Ländern erhalten, die den Vertrag von Marrakesch unterzeichnet haben.
  • Kompensationsmöglichkeiten: EU-Mitgliedsstaaten erhalten die Option, ein begrenztes Entschädigungssystem für Verlage aufzusetzen, deren Bücher in barrierefreie Formate übersetzt werden.

Mit der gesetzlichen Festschreibung der Verordnung erfüllt die Europäische Union ihre internationalen Verpflichtungen aus dem Vertrag von Marrakesch, der 2014 von der EU unterzeichnet wurde.

Die Mitgliedsstaaten haben 12 Monate Zeit, die Regelungen in die nationale Gesetzgebung zu übertragen.

Weitere <link http: www.europarl.europa.eu news de press-room eu-will-make-more-books-available-for-blind-people external-link-new-window des europäischen>Informationen zum Beschluss der Verordnung sind in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments im englischen Original nachzulesen.

Quelle: Europäisches Parlament vom 06.07.2017

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