Inobhutnahme
Zahl der Fälle von akuter und latenter Kindeswohlgefährdung in Sachsen 2018 zurückgegangen
Die Jugendämter in Sachsen haben 2018 insgesamt 1.097 Mal eine eindeutige, akute Kindeswohlgefährdung festgestellt und 1.247 Mal latente Kindeswohlgefährdungen, das heißt eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Das waren 9,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
06.12.2019
Die Jugendämter in Sachsen haben 2018 in 6.115 Fällen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes geprüft. Das waren 89 (1,5 Prozent) mehr als 2017. Die Gefährdungsrisiken werden im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und teils durch mehrere Kontakte zu den Kindern unter 18 Jahren, deren Familien bzw. Personensorgeberechtigten eingeschätzt.
Diese ergaben 1.097 Mal (17,9 Prozent) eine eindeutige, akute Kindeswohlgefährdung und 1.247 Mal (20,4 Prozent) latente Kindeswohlgefährdungen, d. h. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden. Das waren zusammen 249 Fälle (9,6 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor.
Bei 3.771 Verfahren (61,7 Prozent), 338 mehr als 2017, stellten die Fachkräfte der Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung fest. In über der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf.
Die Gefährdungseinschätzungen wurden ungefähr gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. In 1.400 Fällen (22,9 Prozent), bei denen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung geprüft wurden, waren die Kinder noch keine 3 Jahre alt, darunter 539 im ersten Lebensjahr. 1.147 Kinder waren 3 bis 5 Jahre alt, 1.475 im Alter von 6 bis 9 Jahren, 1.259 von 10 bis 13 Jahren und 834 Jugendliche waren 14 bis 17 Jahre alt.
Für die 2.344 akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen lagen in 1.712 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung vor. Des Weiteren gab es Anzeichen für körperliche (466) bzw. für psychische Misshandlung (429) und 78 Fälle für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren möglich.
Download: Statistischer Bericht als PDF (5.7 MB)
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 12.11.2019
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