Hilfen zur Erziehung
Zahl der erzieherischen Hilfen steigt in Hessen geringfügig
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In Familien können vielfältige Alltagsprobleme und Schwierigkeiten auftreten. Nach dem Sozialgesetzbuch gibt es unterschiedliche Hilfearten zur Erziehung, die sich nach dem erzieherischen Bedarf und der Situation der Betroffenen richten. Im Jahr 2018 wurden in Hessen rund 65.000 Hilfen zur Erziehung und gut 9.000 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 0,5 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2017.
17.10.2019
Erziehungsberatungen häufigste Hilfeform
Innerhalb der Hilfen insgesamt war die Erziehungsberatung mit 43 Prozent die häufigste Hilfeform. An der zweiten und dritten Stelle waren die Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (gut 14 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (10 Prozent). Auf die Vollzeitpflege entfielen 7 Prozent. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35a SGB VIII) machte 12 Prozent aller Hilfen aus. Die anderen Hilfearten spielten mit jeweils unter 5 Prozent eine geringere Rolle.
Die Entwicklung der einzelnen Hilfearten innerhalb eines Jahres war sehr unterschiedlich. Einige Hilfen waren rückläufig, dazu zählten die Erziehungsberatungen, die Erziehung in einer Tagesgruppe, die Vollzeitpflege und die Heimerziehung. Ein Anstieg gegenüber 2017 wurde bei den Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, der sozialen Gruppenarbeit, der sozialpädagogischen Familienhilfe, der Einzelbetreuung und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen registriert. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen wies einen vergleichsweise hohen Zuwachs von gut 7 Prozent gegenüber 2017 auf. Die Heimerziehung, sonstige Wohnform nahm deutlich um gut 6 Prozent ab.
Drittel aller Familien bezieht Transferleistungen
Gut ein Drittel aller Familien (35 Prozent), die eine erzieherische Hilfe oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen wie z.B. Hartz IV. Bei den Familien der Alleinerziehenden war fast jede 2. Familie auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen war umso höher, je stärker der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 80 Prozent der Familien, deren Kinder in Vollzeitpflege unterbracht waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung war nur jede 7. Familie betroffen.
Situation in der Herkunftsfamilie
Die Situation in der Herkunftsfamilie spielt bei der erzieherischen Hilfe oder Eingliederungshilfe eine große Rolle. 54 Prozent der jungen Menschen kamen aus Familien mit Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, 36 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 10 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt.
Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfen, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 16.10.2019
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