Nordrhein-Westfalen
Inklusion in Kitas
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Der Ausbau des LVR-Fallmanagements zur besseren Bedarfsprüfung in Kitas ist nahezu abgeschlossen. Mit personeller Verstärkung und der Förderung inklusiver Strukturen strebt der LVR an, Kinder mit Behinderung ohne individuelle Kita-Assistenzen zu integrieren. Heilpädagogische Leistungen bleiben Ausnahmen.
10.06.2024
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in einem Rundschreiben an die Träger von Kindertageseinrichtungen appelliert, inklusive Strukturen in ihren Kitas zu schaffen, die es ermöglichen, Kinder mit Behinderung auch ohne individuelle Begleitung durch eine Kita-Assistenz aufzunehmen. Ursprünglich im Landesrahmenvertrag zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, den kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden sowie öffentlichen und privat-gewerblichen Leistungsanbietern als Ausnahmeleistung konzipiert, begleiten individuelle Kita-Assistenzen im Rheinland mittlerweile mehr als ein Drittel der Kinder, für die Eingliederungshilfeleistungen erbracht werden.
„Als der LVR 2020 die Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt von den örtlichen Trägern übernommen hat, war unser primäres Ziel ein belastungsfreier Systemwechsel für die Familien. Deshalb haben wir alle bis zu diesem Zeitpunkt bewilligten Leistungen aufrechterhalten. Parallel dazu erfolgte mit dem Aufbau der Basisleistung I die intensive Förderung inklusiver Strukturen und mit dem Ausbau der Personalkapazitäten in unserem Fallmanagement die Grundlage für eine professionelle Bewältigung dieser neuen Aufgabe“,
erklärt Knut Dannat, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie.
Die sogenannte Basisleistung I sieht zwei verschiedene Modelle vor: Das Modell „Zusatzkraft“ und das Modell „Gruppenstärkenabsenkung“. Kern ist ein verbesserter Personalschlüssel je Kind mit Behinderung. Der Landesrahmenvertrag sieht vor, dass der Leistungsumfang der Basisleistung I grundsätzlich den Anspruch von Kindern mit Teilhabebedarf in der Kita deckt. Bei Kindern mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine individuelle heilpädagogische Leistung zu beantragen, die in der Regel durch eine Kita-Assistenz erbracht wird.
Bei einigen Kindern kann der Kitabesuch nur mit einer Assistenz realisiert werden. In einem solchen Fall ist diese Unterstützung zwingend erforderlich und wird vom LVR bewilligt. Die Einzelbegleitung eines Kindes ist jedoch oft nicht die inklusivste Lösung und kann stigmatisierend wirken.
„Hier wollen wir künftig genauer hinschauen. Eingliederungshilfe muss passgenau für das einzelne Kind erbracht werden. Kindertageseinrichtungen stehen heute vielfältigen Herausforderungen gegenüber – vom Fachkräftemangel bis hin zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Kita-Assistenzen können und dürfen diese Problemlagen jedoch nicht kompensieren. Dies ist weder im Interesse der Kinder, noch ist es den Mitglieder*innen der kommunalen Familie zu vermitteln, die durch angespannte Haushalte unter enormem Druck stehen“,
so Dannat weiter.
In seinem Rundschreiben verweist der LVR Kitaträger auch auf neue Möglichkeiten, Fachkraftstunden für die inklusive Betreuung aufzubauen. Diese ergeben sich zum einen aus der geänderten Personalverordnung des Kinderbildungsgesetzes NRW und zum anderen aus neuen Regeln zur Personalqualifikation in einer zum 1. August 2024 geplanten Anpassung der Rahmenleistungsbeschreibung des Landesrahmenvertrages. Beide Änderungen ermöglichen es Trägern neue Berufsgruppen zu beschäftigen. In der monatlich stattfindenden Web-Sprechstunde „Einsatzmöglichkeiten im Sinne der Personalverordnung NRW und Perspektiven zur Fachkräftegewinnung“ berät das LVR-Landesjugendamt Rheinland zu diesem Themenkomplex.
„Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der LVR steht als starker Partner an der Seite aller Akteur*innen, die an diesem Prozess beteiligt sind. Ich bin davon überzeugt, dass wir einem wachen Blick für die individuellen Bedarfe der Kinder und einem sich stetig verbessernden inklusivem System die bestmögliche Teilhabe für alle Kinder verwirklichen können“,
sagt Knut Dannat.
Weitere Informationen
- Rundschreiben 41/03/2024 vom 14. Mail 2024: Eingliederungshilfeleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung - individuelle heilpädagogische Leistungen (Pdf: 161KB)
- Web-Sprechstunde zum Personaleinsatz in Kitas
- LVR-Portal zum Bundesteilhabegesetz
Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR) vom 14.05.2024
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