BVkE
Weiterentwicklung des SGB VIII schreitet voran


In den vergangenen Wochen wurden wichtige, wegweisende Entscheidungen für eine moderne und leistungsstarke Kinder- und Jugendhilfe getroffen, so der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE). Der BVkE begrüßt das Voranschreiten der politischen Entscheidungsträger und begleitet die Prozesse mit Modellprojekten zu Inklusion und Ganztagsbetreuung.
11.12.2020
Am 2. Dezember wurde vom Bundeskabinett das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet. Damit wird die Teilhabe junger Menschen gestärkt und der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geebnet, so der BVkE. Außerdem hat der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuungan Grundschulen einen ersten Meilenstein erreicht und durch den Bundesrat wurde ein Sondervermögen von zwei Milliarden Euro eingerichtet.
Inklusion als Leitkategorie im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Mit dem Beschluss des Referentenentwurfes für das neue Kinder-und Jugendstärkungsgesetz hat die Bundesregierung den ersten Schritt in Richtung einer umfassenden Teilhabe aller junger Menschen beschlossen. Damit nimmt die wegweisende Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe die erste Hürde. Der BVkE begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich und dankt Ministerin Giffey und den zuständigen Mitarbeitenden im Bundesfamilienministerium. Der Verband spricht sich nachdrücklich für einen raschen parlamentarischen Prozess aus, damit die Umsetzung inklusiver Konzepte möglichst schnell beginnen kann. Den weiteren Verlauf des Prozesses wird der BVkE konzeptionell und inhaltlich durch unser wegeweisendes Modellprojekt Inklusion jetzt! begleiten und mitgestalten.
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen ab 2025
Nach den Beratungen der Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am 2. Dezember steht fest – der geplante Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder soll ab 2025 stufenweise eingeführt werden. Auch der Bundesrat billigte in seiner Sitzung vom 27. November Milliardenhilfen für dieses Vorhaben. Die schlussendliche Finanzierung ist allerdings noch nicht geklärt, da Bund und Länder hierfür keine Einigung erzielen konnten. Bundesfamilienministerin Giffey forderte eine baldige Verständigung, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden kann.
Der BVkE begrüßt das Voranschreiten der politischen Entscheidungsträger zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen. Die Realisierung begleitet der Verband proaktiv und entwickelt die schulbezogene Sozialarbeit mit einem Modellprojekt weiter. Ab Juni 2021 startet das Modellprojekt mit einer Bestandsanalyse. Gemeinsam mit den teilnehmenden Einrichtungen werden pädagogische Konzepte, die in einem Weiterbildungscurriculum münden, konzipiert. Die Ausschreibung zur Teilnahme am Projekt und weitere Informationen finden sich in Kürze auf der Webseite des BVkE.
Quelle: Bundesverband katholischer Einrichtungen und Diensteder Erziehungshilfen e.V. (BVkE) vom 10.12.2020
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