SGB VIII
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe: Bundestag diskutiert über Reformprozess
Die Kinder-und Jugendhilfe soll weiterentwickelt werden – das Bundesfamilienministerium setzt dafür auf Dialog noch vor dem Gesetzgebungsprozess. Im Deutschen Bundestag informierte die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks über den Reformprozess und informierte über ein weiteres Forschungsvorhaben, um die Perspektiven von Betroffenen stärker zu berücksichtigen.
26.02.2019
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern. Darüber hat der Bundestag am 21. Februar erstmalig beraten. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, betonte vor dem Parlament: „Alle Kinder haben das Recht gut aufzuwachsen. Sie haben das Recht auf gleiche Chancen und Bildung von Anfang an. Sie haben das Recht auf Schutz und gewaltfreie Erziehung. Diese Rechte sicherzustellen und auch umzusetzen, auch für die Kinder und Jugendlichen, die keinen optimalen Start ins Leben hatten, ist die gemeinsame Verantwortung von Politik und Gesellschaft. Deshalb wollen und werden wir die Kinder- und Jugendhilfe noch besser aufstellen.“
Bereits im November hatte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit Caren Marks den Dialogprozess „Mitreden & Mitgestalten“ zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Nach einer Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wurde der Dialog in einer Arbeitsgruppe (AG) weitergeführt. Betroffene werden im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung beteiligt, deren Ergebnisse kontinuierlich in den Prozess eingespeist werden. Die Arbeitsgruppe hat bereits zweimal getagt: Am 21. Januar mit einer konstituierende Sitzung über die Abstimmung der Arbeitsweise und am 12. Februar zum Thema „Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation“.
Beteiligungsprozess ausweiten
Um die Perspektive der Betroffenen noch stärker bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen, wird der Beteiligungsprozess nun ausgeweitet. Dafür startet noch im Februar das Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“, das die bisherige wissenschaftliche Begleitforschung zur Betroffenenbeteiligung ergänzt. Mit dem Forschungsvorhaben werden Berichte von Betroffenen systematisch gesammelt und unter Beteiligung unabhängiger Expertinnen und Experten ausgewertet. In den Blick genommen werden Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr des Jugendamts und des Familiengerichts mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren.
Caren Marks: „Es ist wichtig, dass Eltern, Kinder und Jugendliche in dem Reformprozess ebenfalls gehört werden. Wir wollen aus ihren Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familiengericht lernen. Mit dem breiten Beteiligungsprozess bereiten wir so den Weg für eine noch bessere Kinder- und Jugendhilfe. Wir denken vom Kind, wir denken vom Jugendlichen aus. Wir berücksichtigen und stärken seine Bindungen. Das Kindeswohl ist Richtschnur bei der Gestaltung eines wirksamen Hilfesystems, das die Familie stärkt und Kinder schützt.“
Im Dezember soll die Arbeit der AG abgeschlossen sein und ein Bericht mit Handlungsempfehlungen stehen, auf dessen Grundlage der Gesetzentwurf formuliert werden soll.
Online-Plattform für den Dialogprozess
Auf der Plattform www.mitreden-mitgestalten.de wird fortlaufend über den Dialogprozess informiert und die Fachöffentlichkeit kann sich am Dialog beteiligen.
Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesjugendministerium durch eine Geschäftstelle unterstützt, die sich aus der Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, der „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und dem „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ zusammensetzt.
Die Meldung „Beratung im Bundestag - Reform der Kinder- und Jugendhilfe schreitet voran“ wurde beim Bundesfamilienministerium erstveröffentlicht und steht auch dort zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Bundestagsdebatte finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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