Deutsche Sozialgerichtstag
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auch jenseits der SGB VIII-Reform

Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) hat zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Stellung genommen. Der DSGT greift darin über die Kommentierung einzelner Vorschriften hinaus auch Fragestellungen auf, die demnach für die Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung sind.
18.12.2020
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) veröffentlicht. Darin werden über die Kommentierung einzelner Vorschriften hinaus auch Fragestellungen aufgegriffen, die nach Überzeugung des DSGT für die Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung sind.
Ausreichend finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal
Nach Auffassung des DSGT hat sich das SGB VIII grundsätzlich bewährt. Es ist ein gutes Gesetz für junge Menschen und ihre Familien. Neben der Zielsetzung, eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln, sind die Herausforderungen, denen mit dem KJSG begegnet werden soll, aus Sicht des DSGT vor allem auf Defizite bei Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen zurückzuführen und nicht auf ein Defizit an gesetzlichen Regelungen. Der DSGT fordert Bund, Länder und Kommunen auf sicherzustellen, dass die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend mit finanziellen Mitteln und qualifiziertem Personal ausgestattet werden, um die bestehenden gesetzlichen Regelungen umsetzen zu können. Der Einwand, dass aufgrund fehlender bzw. begrenzter Mittel ein besserer Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich sei, überzeugt den DSGT nicht – das wirtschaftlich starke Deutschland muss und kann einen wirksamen Vollzug der Gesetze leisten.
In seiner Stellungnahme geht der DSGT ausführlich auf einzelne Regelungen des Referentenentwurfes ein. Anschließend werden Themenstellungen benannt, die trotz des Diskurses in der Fachöffentlichkeit nicht aufgenommen sind.
Weitere Themen
Der DSGT hat sich gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür ausgesprochen, parallel zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts Möglichkeiten der Stärkung des professionellen Selbstverständnisses der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln. Es ist für die Wirksamkeit von Jugendhilfemaßnahmen wichtig, die Rolle der Fachcommunity und ihr professionelles Selbstverständnis für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu stärken. Fachfragen in der Jugendhilfe (zum Beispiel die Frage nach der Notwendigkeit von Hausbesuchen bei Verdacht auf Kinderschutzverstöße) brauchen vorrangig andere Klärungsmechanismen als gesetzliche Regelungen. Das funktioniert nur, wenn es gelingt, der in Teilen festzustellenden Beliebigkeit, bezogen auf fachliche Fragen der Sozialarbeit und Sozialpolitik, etwas entgegenzusetzen.
Hier bedarf es bereits mehr Qualifizierung an den Hochschulen und kontinuierlicher und verbindlicher Fortbildung sowie Reflektionsformate wie Supervisionen. Denkbar wäre ein Fortbildungspunktesystem wie im psychotherapeutischen und ärztlichen Bereich. Berührt ist auch das Verhältnis der Jugendhilfe zur Medizin und insbesondere zur Psychiatrie. Deren im Verhältnis zur Sozialarbeit starkes Gewicht in den öffentlichen Diskussionen zu Fragen kindlicher Fehlentwicklungen als Folge von erzieherischen Prozessen beruht aus Sicht des DSGT nicht zuletzt auf einer noch nicht ausreichend ausgebildeten berufsständischen Professionalisierung von Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Damit sind nicht nur Fragen nach der Ausbildung der Fachkräfte, sondern auch nach der wissenschaftlichen Fundierung bzw. nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik verbunden.
Schließlich wird auf die interkulturellen Herausforderungen aufmerksam gemacht, die gerade auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe enorm gewachsen sind, denen aber keine adäquaten Angebote und Kompetenzen der Jugendämter wie der Einrichtungen gegenüberstehen. Aus Sicht des DSGT sollten die Chancen kultursensibler Jugendarbeit (zum Beispiel zur Rassismus- oder Sexismusprävention) dazu führen, entsprechende Qualitätsmaßstäbe im SGB VIII klarer zu verankern.
Aus Sicht des DSGT wird deutlich, dass eine Debatte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur die Weiterentwicklung einzelner Normen in den Bick nehmen sollte. Vielmehr sollte ein Raum geschaffen werden, grundsätzliche strukturelle Fragen zu diskutieren. Als Gesprächspartner in dieser Debatte bietet sich der DSGT resp. seine Kommission SGB VIII gern an.
Stellungnahme des DSGT
Die vollständige Stellungnahme steht auf den Internetseiten des Deutschen Sozialgerichtstages zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. vom 01.12.2020
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