Expertise
Was können Einrichtungen tun, um Missbrauch besser zu verhindern?
Die neue Expertise des Unabhängigen Beautragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zeigt anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientiert, was eine Einrichtung/Organisation tun kann/muss, um sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen besser zu verhindern beziehungsweise mit sexueller Gewalt in der Einrichtung/Organisation angemessen umzugehen.
12.10.2021
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende ist für alle Verantwortlichen in Einrichtungen, Vereinen, bei Trägern oder in Aufsichtsbehörden mit vielen Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat deshalb im Auftrag des UBSKM die Expertise „Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch. Rechte und Pflichten der Institutionen“ erstellt
Johannes-Wilhelm Rörig, UBSKM: „Es gibt leider keine einfachen Antworten auf die große Herausforderung, sexueller Gewalt in Einrichtungen und Organisationen zu begegnen. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, sich mit den fachlichen und rechtlichen Grundlagen zu befassen, um professionell und im Sinne des Kinderschutzes zu agieren. Diese Expertise liefert dafür den notwendigen Überblick.“
Im Fokus der Expertise stehen unter anderem die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten den Verantwortlichen im Falle des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende zur Verfügung stehen und wie Prävention bereits im Rahmen der Personalauswahl wirken kann. Informationen zu diesen sowie weiteren Themen können gezielt in übersichtlich strukturierten Abschnitten nachgelesen werden. Dabei werden Besonderheiten der einzelnen Bereiche (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kirche, Sport und Gesundheit) berücksichtigt.
Katharina Lohse, fachliche Leitung DIJuF: „Jede Einrichtung oder Organisation, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, möchte einen sicheren Ort schaffen, an dem es keine Personen gibt, die gegenüber Minderjährigen sexuelle Gewalt ausüben. Wenn wir mit unserer Expertise dazu beitragen können, dass hier zukünftig klarer und entschiedener gehandelt werden kann, haben wir unser Ziel erreicht.“
Da die Frage der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausübung der Personalverantwortung ein besonders relevanter Themenkomplex ist, der in der Praxis mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, wurde ergänzend die separate Broschüre „Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen!“ entwickelt. Diese kompakte Handreichung soll allen Personalverantwortlichen in Einrichtungen und Organisationen als Einstiegsinformation dabei unterstützen, wie sie Personalverantwortung zum Beispiel im Rahmen von Schutzkonzepten nutzen können, um sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende zu verhindern bzw. zu beenden.
Quelle: Der Unabhängige Beautragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 06.10.2021
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