Politische Partizipation

Wahl ab 16 – Landesjugendring Rheinland-Pfalz ruft zu Briefaktion auf

Anlässlich der Abstimmung über die Absenkung des Wahlalters auf 16 im Mai, ruft der Landesjugendring Rheinland-Pfalz aktuell zu einer Briefaktion an die Abgeordneten der verschiedenen Wahlkreise auf. Damit setzt der Landesjugendring ein klares Zeichen für eine Wahl ab 16 und ruft zur Beteiligung auf.

06.03.2023

Im November 2022 brachte die Koalition aus SPD Rheinland-Pfalz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und FDP Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunal- und Landtagswahlen in den Landtag ein. Die Abstimmung wird im Mai 2023 im Landtag sein.
 
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz kämpft seit vielen Jahren für eine Wahlalter-Absenkung und spricht sich klar für eine entsprechende Gesetzesänderung aus. Es sei eine Frage des Respekts jungen Menschen gegenüber, heißt es seitens des Landesjugendrings.

Briefaktion für die Wahl ab 16

Im Zuge einer Briefaktion hat der Landesjugendring Rheinland-Pflaz nun einen Musterbrief geschrieben und bitten weitere Befürworter:innen, diesen Brief (oder Bausteine daraus) per Post oder als Email an die Abgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreis zu verschicken.
 
Das Ziel der Aktion sei es, dass die Abgeordneten erkennen, dass es den Beteiligten um die Mitwirkung junger Menschen an Politik in den verfassten Formen, aber auch um die (alltägliche) Mitgestaltung und vor allem die Mitentscheidung aller gesellschaftlichen Bereiche gehe. Für den Landesjugendring Rheinland-Pflaz stehe hierbei das partizipative und demokratische Handeln junger Menschen sowie die Realisierung ihrer politischen Beteiligungsrechte im Mittelpunkt.
 
Der Musterbrief und eine Tabelle der Wahlkreise sind auf der Website des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz verfügbar.

Weitere Informationen und Hintergründe

Weitere Positionspapiere des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz informieren über Hintergründe zum Thema Wahl ab 16 und untermauern die Forderung.

Quelle: Landesjugendring Rheinland-Pfalz vom 16.02.2023

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