Inobhutnahme
Vorläufige Schutzmaßnahmen für 3.301 Kinder in Sachsen 2018
Im Jahr 2018 wurden in Sachsen für 3.301 Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) durchgeführt, rein rechnerisch 9 pro Tag. Infolge einer Gesetzesänderung wurden auch die vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise nach § 42a SGB VIII erhoben mit zusätzlich 201 Fällen.
13.11.2019
Im Jahr 2018 wurden in Sachsen für 1.856 Jungen und 1.445 Mädchen vorläufige Schutzmaßnahmen durchgeführt. 31 Prozent aller Maßnahmen betraf die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen. Für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 16 Jahren wurden in 22 Prozent der Fälle Schutzmaßnahmen ergriffen.
13 Prozent der Schutzmaßnahmen geschahen auf eigenen Wunsch des Kindes/Jugendlichen, 76 Prozent veranlassten in Folge dringender Gefahr die sozialen Dienste der Jugendämter sowie Polizei und Ordnungsbehörden. In 6 Prozent der Fälle wurde die Schutzmaßnahme auf Anregung der Eltern bzw. eines Elternteils ausgelöst.
Die Unterbringung erfolgte zu 81 Prozent in Einrichtungen.
Als häufigste Gründe gelten vor allem Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils, Beziehungs- und Wohnungsprobleme.
Für 21 Prozent der Kinder und Jugendlichen endete die Schutzmaßnahme innerhalb von zwei Tagen, für weitere 35 Prozent innerhalb von 3 bis 14 Tagen. 44 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden 15 Tage und länger in Schutz genommen.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 28.10.2019
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