Hamburger Bildungspaket

Vielfältige Teilhabe für Kinder und Jugendliche ermöglichen

Zuschüsse für Klassenreisen und Ausflüge, für Schulbedarf, Mittagessen, Kita-Plätze, die Ferienbetreuung sowie vielfältige Freizeitaktivitäten: Mit dem Hamburger Bildungspaket unterstützt die Sozialbehörde Hamburg Familien auch im kommenden Schuljahr.

18.08.2022

In Hamburg hat jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita für 5 Stunden inkl. Mittagessen – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Dieser Anspruch kann auch bei einer Tagespflegeperson eingelöst werden.

Hamburg bietet ein vielfältiges Angebot an Betreuungsmöglichkeiten. Gerade deswegen ist die Suche nach einem geeigneten Kita-Platz ein wichtiger Schritt: Familien entscheiden so darüber, wer die Betreuung Ihres Kindes übernehmen und wie diese aussehen soll.

Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um den Kita-Einstieg

Um offene Fragen zu den Themen Kita-Einstieg und Kitaplatz-Suche zu klären, konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen dazu auf dem Instagram-Kanal der Sozialbehörde stellen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es als Videostory-Q&A mit Sozial- und Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard und Franziska Schwenck, Leiterin der Eppendorfer Kita Ludolfstraße der Elbkinder, ab Mittwoch, 17. August, ebenfalls auf dem Instagram-Kanal der Sozialbehörde Hamburg.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Familien, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • WohngeldWohngeld ist ein Mietzuschuss, bei Eigentum ein Lastenzuschuss oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Auch Familien, die zwar keine staatlichen Leistungen beziehen, aber über ein geringes Einkommen verfügen, können das Bildungspaket nutzen. So können zum Beispiel die Kosten für anstehende Klassenfahrten ganz oder anteilig übernommen werden.

Leistungen für Schulbedarf und Mittagessen

Das Bildungspaket umfasst unter anderem einen pauschalen Betrag für den Schulbedarf. Davon können zum Beispiel Schultaschen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien gekauft werden. Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII, die Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren haben, erhalten die Pauschale automatisch.

Leistungen gibt es zudem für ein- oder mehrtägige Ausflüge und Fahrten mit der Kindertagesbetreuung oder der Schule, die Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztags an der Schule und die Schulbeförderungskosten. Auch das Mittagessen in der Kindertageseinrichtung sowie die Mittagsverpflegung in der Schule und die Lernförderung sind Teil des Bildungspakets.

Pauschaler Betrag für soziokulturelle Teilhabe

Im Rahmen der soziokulturellen Teilhabe für Kinder und Jugendliche wird außerdem die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten mit 15 Euro monatlich gefördert. Das Geld kann für Kultur-, Musik-, Sport- und Freizeitaktivitäten ausgegeben werden, wie etwa Fußball im Verein oder die Teilnahme an Pfadfinderreisen. Auch Ausrüstungsgegenstände wie Musikinstrumente oder Tischtennisschläger können von dem Geld bezahlt werden.

Weitere Informationen

Über das umfangreiche Angebot des Bildungs- und Teilhabepakets informiert die Stadt online.

Dort stehen die Informationen auch in mehreren Fremdsprachen zur Verfügung.

Quelle: Sozialbehörde Hamburg vom 15.08.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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