Berlin
Verlängerungsvereinbarung KiTa-Qualitäts- und Teilhabegesetz
Der Berliner Senat hat die Verlängerung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabegesetzes beschlossen. Mit zusätzlichen 170 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 sollen Maßnahmen wie Anleitungszeiten für Auszubildende und heilpädagogische Dienste gefördert werden, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und Teilhabe weiter zu stärken.
29.10.2024
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 15. Oktober auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, der Verlängerungsvereinbarung zum KiTa-Qualitäts- und –Teilhabegesetz zugestimmt. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die Senatorin und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird der nächste Schritt für die Fortführung beziehungsweise Initiierung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung in Berlin gelegt.
Am 1. Januar 2025 tritt das „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das sogenannte Gute-Kita-Gesetz über den 31.Dezember 2024 hinaus verlängert. Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2025 und 2026 für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Berlin erhält hiervon für die Jahre 25 und 26 voraussichtlich Mittel in Höhe von rund 170 Millionen Euro, damit werden unter anderem Anleitungszeiten für Auszubildende, praxisunterstützende Maßnahmen oder die Heilpädagogischen Fachdienste und Gruppen gefördert.
Es bleibt das erklärte Ziel, die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu stärken und bundesweit, auch im Sinne gemeinsamer Bildungsstandards, anzugleichen.
Quelle: Senatskanzlei Berlin vom 15.10.2024
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