Kinderrechte

UNICEF-Appell: Chance auf ein kinderfreundlicheres Deutschland nutzen

Bei der geplanten Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz müsse das Kindeswohl bei entsprechenden staatlichen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden, fordert das UN-Kinderhilfswerk UNICEF. So müssten beispielsweise Interessen in städtebaulichen Fragen stärker berücksichtigt werden. Die Regierungsparteien von Union und SPD hatten angekündigt, über einen aktuelllen Gesetzentwurf am Sonntagabend zu beraten.

09.03.2020

Die Mitglieder des Koalitionsausschusses haben angekündigt, bei ihrem Treffen am 08. März 2020 auch über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu beraten. Dazu Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland:

„Fast 30 Jahre nachdem sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet hat, die UN-Konvention über die Rechte des Kindes umzusetzen, besteht nun die richtungsweisende Chance, die rechtliche Grundlage für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu schaffen. Die Bundesregierung sollte diese Chance nutzen.

Dabei kommt es für unsere Kinder auf eine kluge Formulierung des Verfassungstextes an, denn davon hängt vieles für sie ab. Insbesondere, in welchem Umfang ihr Wohl bei staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, berücksichtigt wird. Dazu gehört beispielsweise, in wie weit ihre Interessen bei städtebaulichen Fragen wie der Planung von Spielplätzen berücksichtigt werden. Die Kinderrechtskonvention formuliert den Vorrang des Kindeswohlprinzips und die Beteiligungsrechte dabei klar und deutlich. Der endgültige Verfassungstext darf dahinter nicht zurückbleiben.“

Weitere Informationen zur aktuellen Debatte finden sich im UNICEF-Interview sowie beim Aktionsbündnis Kinderrechte unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Außerdem informatiert das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe im Themenschwerpunkt Kinderrechte: www.jugendhilfeportal.de/kinderrechte.

Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 07.03.2020

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